| Dolmetschen |
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Als beeidigter Dolmetscher für die polnische Sprache stehe ich Ihnen bei Gerichtsverhandlungen in Zivilverfahren, bei notariellen Beurkundungen, in Standesämtern und anderen Behördern zur Verfügung. Als Konferenz- und Verhandlungsdolmetscher (simultan/konsekutiv) für die polnische und englische Sprache werde ich bei Verhandlungen, Geschäftstreffen, Kongressen, Tagungen und Konferenzen eingesetzt. Außerdem dolmetsche ihre Auslandstelefonate per Festnetz, Mobiltelefon oder Skype und begleite Sie auf Auslandsreisen, Messen, bei Vorträgen, Schulungen, Behördengängen und Privattreffen (so genanntes Begleitdolmetschen).
Als beeidigter Dolmetscher werde ich bei Strafverfahren und polizeilichen Vernehmungen hinzugezogen. Für Privatkunden stehe ich bei Zivilverfahren und Verfahren freiwilliger Gerichtsbarkeit wie etwa in Familien- und Vormundschaftssachen, Grundbuch- und Nachlasssachen, in Standesämtern, bei notariellen Beurkundungen sowie bei allen anderen amtlichen Anlässen, bei denen die Verdolmetschung unter Eid erforderlich ist, zur Verfügung. Bei Hinzuziehung eines Dolmetschers in zivilrechtlichen Verfahren werden die Kosten anders als in Strafverfahren nicht durch das Gericht übernommen. Die Vergütung für gerichtliche Dolmetschleistungen richtet sich nach dem Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) und beträgt in jedem Fall 55 Euro pro Stunde.
Die Angaben zu Ort und Zeit, in der der Dolmetschereinsatz stattfinden soll, sowie die Art und der Ablauf der Veranstaltung sind unabdingbar. Die Anzahl der zu dolmetschenden Personen sowie der Dress-Code sind ebenfalls wichtige Informationen für mich. Beim Simultandolmetschen muss für die Bereitstellung erforderlicher Dolmetschanlagen gesorgt werden.
Die Vorbereitungszeit, die gewöhnlich mehrere Stunden in Anspruch nimmt, ist in den genannten Preisen bereits enthalten. Für die Anfahrtszeit werden pauschal 10 Euro pro Stunde berechnet. Eventuell anfallende Reisekosten, Aufwandsentschädigung für Anreise am Vortag, Spesen/Tagegeld und Übernachtungskosten werden vom Kunden übernommen. Ihre Rechnung wird mit ausgewiesener MwSt. von 19% ausgestellt. Wenn Sie Ihren Sitz im EU-Ausland haben, dann entfällt die Mehrwertsteuer. Bei kurzfristig vereinbarten Dolmetschereinsätzen (24 h) wird ein Eilzuschlag von 50% des Nettopreises angerechnet.
Ich begleite Sie in Situationen, in denen Sie das Gesprochene verstehen müssen, wie etwa bei Vorträgen oder Schulungen. Dabei wird stets simultan gedolmetscht (so genanntes Flüsterdolmetschen). Bei Messen oder Behördengängen dolmetsche ich Ihre Konversationen mit ausländischen Gesprächspartnern.
Die Vorbereitungszeit, die gewöhnlich mehrere Stunden in Anspruch nimmt, ist in den genannten Preisen bereits enthalten. Für die Anfahrtszeit werden pauschal 10 Euro pro Stunde berechnet. Eventuell anfallende Reisekosten, Aufwandsentschädigung für Anreise am Vortag, Spesen/Tagegeld und Übernachtungskosten werden vom Kunden übernommen. Ihre Rechnung wird mit ausgewiesener MwSt. von 19% ausgestellt. Wenn Sie Ihren Sitz im EU-Ausland haben, dann entfällt die Mehrwertsteuer. Bei kurzfristig vereinbarten Dolmetschereinsätzen (24 h) wird ein Eilzuschlag von 50% des Nettopreises angerechnet.
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