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Häufigste Fragen

Hier finden Sie die Liste der Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden. Klicken Sie einfach auf einen Button, um Antwort auf die Sie interessierende Frage anzeigen zu lassen!  

 

 

Für beglaubigte Übersetzung von Standarddokumenten wie zum Beispiel Geburtsurkunden oder Schulzeugnissen gelten feste Pauschalpreise, die Sie auf der Unterseite Beglaubigte Übersetzung finden können. Ansonsten kann ich oftmals den Endpreis erst dann bestimmen, wenn ich das Dokument gesehen habe.
Wenn der Text als Word-Datei vorliegt, dann wird der Preis nach Zeilen (eine Zeile = 55 Zeichen) berechnet. Preise für Fachübersetzung variieren je nach Schwierigkeitsgrad.

 

 

Ja, die Beglaubigung wird von Behörden, Ämtern, Gerichten, Hochschulen und allen anderen öffentlichen Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet anerkannt. Die Grundlage dafür bildet entsprechende Änderung, die am 30.10.2008 im § 142 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (Anordnung der Urkundenvorlegung) gemacht wurde. Nach § 189 des Gerichtsverfassungsgesetzes darf ich übrigens auch vor allen Gerichten des Bundes und der Länder unter Eid dolmetschen.

 

 

Ich fertige regelmäßig beglaubigte Übersetzungen ins Polnische an und habe diesbezüglich nie ein negatives Feedback von meinen Kunden bekommen. Meines Wissens gibt es in der Republik Polen für die Anerkennung der in Deutschland ausgestellten Beglaubigung allerdings keine eindeutige Regelung. Im schlimmsten Fall wäre eine Bestätigung durch einen in Polen ermächtigten Übersetzer nötig.

 

 

Wenn ich die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original beglaubigen soll, dann muss ich natürlich das Original gesehen haben. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit, die Übereinstimmung der Übersetzung mit einer amtlich beglaubigten oder nicht beglaubigen Abschrift (einfache Kopie) zu bescheinigen.

 

 

Es gibt drei Möglichkeiten: Sie können mir Ihre Dokumente persönlich übergeben, in meinen (sicheren) Briefkasten unter Angabe Ihrer Kontaktdaten einwerfen oder die Dokumente gescannt per Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. zuschicken. Einen Fax-Anschluss besitze ich leider nicht.

 

 

Im Normalfall per Überweisung innerhalb von 14 Tagen. Sie können auch bei persönlicher Abholung der Übersetzung mit Bargeld bezahlen. Es besteht außerdem die Möglichkeit, die Übersetzung per Nachnahme zu verschicken (siehe Versandkosten).

 

 

Die gesetzliche Mehrwertsteuer für Dienstleistungen beträgt 19% des Nettopreises und entfällt nach dem Umsatzsteuergesetz nur dann, wenn Sie Ihren Sitz in einem anderen EU-Land bzw. in der Schweiz haben.

 

 

Auf diese Frage habe ich eine klare Antwort vom Landgericht Frankfurt am Main bekommen: Es ist leider nicht möglich, vorliegende Übersetzungen von anderen Übersetzern zu beglaubigen. Ich darf nur die von mir angefertigten Übersetzungen beglaubigen. Die bereits vorliegenden Übersetzungen können eventuell beim Ortsgericht beglaubigt werden. Ansonsten müssen Ihre Dokumente neu übersetzt werden.

 

 

Nein, das ist leider nicht möglich. Abgesehen davon, dass nur eigene Übersetzungen beglaubigt werden dürfen, müsste ich den Text ohnehin nach eigener Vorstellung abändern. Schließlich setze ich darunter meine eigene Unterschrift und verantworte jeden im Zieltext verwendeten Ausdruck.

 

 
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