Ihre Vorteile auf einen Blick

VOLLE VERFÜGBARKEIT: Ich beschäftige mich hauptberuflich mit dem Übersetzen und Dolmetschen und bin auch bei kurzfristigen Aufträgen für Sie erreichbar.

PROFESSIONELLE ARBEITSWEISE: Ich nehme jeden Auftrag ernst und verwende einen Ausdruck in meiner Übersetzung nur dann, wenn ich hundertprozentige Sicherheit erlangt habe, dass er richtig ist. Übersetzungen, für die man sich Zeit nimmt und die daher in der Konsequenz fehlerfrei sind, ersparen Ihnen unnötigen Ärger und zusätzliche Verluste von Geld und Zeit.

FAIRE PREISE FÜR BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNG: Grundsätzlich wird das Honorar nach Normzeilen gemäß dem Gesetz über die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern (JVEG) in Rechnung gestellt. Diese Abrechnungsmethode ist besonders fair für Sie als Kunden, weil Sie immer für die tatsächliche Textmenge eines Dokuments zahlen. In bestimmten Fällen können Sie die Kosten sogar zurückerstattet bekommen!

SONDERLEISTUNGEN: Auf Wunsch erhalten Sie einen Scan der beglaubigten Übersetzung per E-Mail ohne weitere Kosten. Sie können den Text schon vor Abholung bzw. postalischer Zustellung verwenden. Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Übersetzung mit qualifizierter elektronischer Signatur zu versehen.

GUTSCHEINE: Als Privatkunde erhalten Sie für Ihren ersten Auftrag einen Wertgutschein. Der einmalige und nur Ihnen zugewiesene Gutscheincode hat unbefristete Gültigkeit.

RÄUMLICHE PRÄSENZ: Grundsätzlich können Ihre Übersetzungsaufträge per E-Mail oder Post abgewickelt werden. Wenn Sie mir Ihre vertraulichen Dokumente im Original persönlich übergeben möchten, dann können Sie dies in meinem Büro in Mainz tun.

ZUFRIEDENHEITSGARANTIE: Tausende von zufriedenen Privatkunden, Unternehmen, Übersetzungsbüros und internationalen Anwaltskanzleien sind mein überzeugendstes Aushängeschild. Zum Nachweis der Qualität meiner Übersetzungsdienste finden Sie auf meiner Homepage zahlreiche Referenzschreiben von meinen Kunden.

BRANCHENKENNTNIS: Als Mitglied des renommierten Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer (BDÜ) habe ich die Möglichkeit, intensiven Erfahrungsaustausch mit Kollegen zu betreiben. Sie profitieren von meinen Kenntnissen der Branche, indem ich Ihnen unter anderem bewährte Übersetzer für andere Sprachen empfehlen kann.

Flaggen Dreieck

Galamaga Translations ist Mitglied im BDÜ

Uebersetzer.eu Premium Mitglied

SDL Trados Studio - Software

Across Logo

Hinweis: aktuell werden keine neuen Aufträge angenommen

beglaubigte und staatlich anerkannte Übersetzung

präzise und rechtssicher

mit Versicherungsschutz

DSGVO-konform

inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • Was ist der Unterschied zwischen Original, Ausfertigung, Abschrift und Kopie?

    Jeder von uns bekommt es in seinem Leben früher oder später mit diversen Behörden zu tun und bemerkt schnell, wie umfangreich und kompliziert der Urkundenverkehr und die damit verbundene Bürokratie sein können. Immer muss man sich um „irgendwelche Unterlagen“ kümmern, die man von einer Behörde beschaffen oder bei ihr vorlegen muss. Dabei ist Dokument nicht gleich Dokument, denn es gibt unterschiedliche Rechtsformen!

  • Übernahme von Übersetzungskosten

    Übersetzungen sind oft unverzichtbar, jedoch auch kostspielig. Natürlich wollen Sie als Kunde sich bei Ihrer Übersetzung sicher sein, dass sie fehlerfrei und nach höchstem Standard angefertigt wurde. Es ist allzu schade, wenn beim Übersetzen allein der Kostenfaktor entscheidet und am Ende „draufgezahlt“ werden muss, da es zu Problemen mit der vermeintlich günstigeren Lösung kommt.

  • Sprachmittler als Sachverständige

    Die primäre Aufgabe eines Übersetzers oder Dolmetschers besteht darin, Inhalte in eine andere Sprache originalgetreu und neutral zu übertragen. Allerdings kommt es vor, dass die sprachmittlerische Tätigkeit (entweder mündlich während einer Verhandlung oder schriftlich im Rahmen eines Gutachtens) eine dezidiert wertende Qualität bekommt, wenn beispielsweise in einem Rechtsstreit beurteilt werden muss, ob bestimmte Ausdrücke oder Äußerungen von Dritten korrekt wiedergegeben wurden, ob diese von einem Muttersprachler (ggf. in einem bestimmten Dialekt) stammen, oder ob vorgelegte Urkunden landestypische Sprachmerkmale aufweisen.