Porträt

Nach Bestehen der Staatlichen Prüfungen im Bundesland Hessen besteht mein primäres Tätigkeitsfeld in der Übersetzung von Urkunden: Als allgemein ermächtigter Übersetzer am Landgericht Frankfurt am Main und Oberlandesgericht Koblenz versehe ich Übersetzungen in Deutsch, Englisch und Polnisch mit Beglaubigungsvermerk, Stempel und Unterschrift, wodurch diese in der übersetzten Sprache Rechtskraft erlangen. Neben beglaubigter Übersetzung stehe ich meinen Kunden außerdem als allgemein beeidigter Dolmetscher zur Verfügung. In dieser Eigenschaft dolmetsche ich bei Gerichten, Notaren, Polizeibehörden, Standesämtern und anderen öffentlichen Einrichtungen unter Eid. Zu meinen täglichen Beschäftigungen gehört außerdem die Fachübersetzung (insbesondere in den Bereichen Recht und Marketing), die ich unter Anwendung von Programmen zur computerunterstützten Übersetzung im Auftrag von Unternehmen und Übersetzungsagenturen anfertige. Hinzu kommen regelmäßige Einsätze im Bereich Verhandlungsdolmetschen, zum Beispiel bei geschäftlichen Verhandlungen und auf Messen.

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präzise und rechtssicher

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DSGVO-konform

inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • Als Gesundheits- und Krankenpfleger mit ausländischer Ausbildung in Deutschland arbeiten

    Im Dezember 2018 führte die Bundesagentur für Arbeit eine Engpassanalyse durch, die speziell auf das Berufsfeld der Gesundheits- und Krankenpfleger/innen ausgerichtet war. Den Ergebnissen zufolge besteht in allen Bundesländern in Deutschland ein Mangel an Fachkräften im Bereich Altenpflege, sowie in 12 von 16 Bundesländern ein Mangel an Fachkräften in den Bereichen Gesundheits-, Krankenpflege und Geburtshilfe. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Menschen, die ihre Fachausbildung im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege im Ausland abgeschlossen haben, ihre Qualifikationen nach deutschem Gesetz anerkennen zu lassen, um ihren Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ausüben zu können.

  • Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung

    Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Name, Wohnort, Steuernummer, Religionszugehörigkeit etc.) von natürlichen Personen regelt. Die Unternehmen müssen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, Verträge mit Auftragsdatenverarbeitern (z. B. Subunternehmen) abschließen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln, sowie ihre Kunden um eine Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten bitten. Zudem müssen so genannte technische und organisatorische Maßnahmen für die Datensicherheit getroffen werden.

  • Was ist eine Beglaubigung?

    „Beglaubigen“ bedeutet im Amtsdeutsch so viel wie die Richtigkeit von etwas bescheinigen. Man kann etwa eine Unterschrift, eine Kopie oder eine Übersetzung beglaubigen. Dadurch wird deren Echtheit für amtliche Verwendungszwecke nachgewiesen.