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  • Dolmetscherkosten beim Gericht

    Für ein Strafverfahren, bei dem der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, muss gemäß Art. 6 Abs. 3 e) der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Dolmetscher für die Muttersprache des Angeklagten hinzugezogen werden. Die Dolmetschleistung, die für alle am Prozess beteiligten Parteien von wesentlicher Bedeutung ist, fällt nicht dem Angeklagten zur Last, sondern wird von der Staatskasse getragen. Somit muss der Angeklagte keine Kosten aufgrund seiner fehlenden Sprachkenntnisse fürchten!

  • Dolmetschen im Gemeinwesen

    Das beidseitige Verständnis während einer Vorsprache bei einer staatlichen Behörde kann oftmals selbst für deutsche Staatsbürger schwierig sein. Muss man als Ausländer ohne ausreichende Deutschkenntnisse ein solches Gespräch durchführen, ist die Hilfe eines Dolmetschers dringend nötig.

  • Erbausschlagung in Polen – was muss übersetzt werden?

    Eine Erbschaft kann negative Folgen mit sich bringen. Beispielsweise sind nur Schulden zu erben oder eine zu erbende Immobilie unterliegt dem Denkmalschutz, was hohe Kosten nach sich zieht. In solchen Fällen ist es möglich, das Erbe auszuschlagen. Wie funktioniert eine Ausschlagung, wenn das Erbe aus Polen kommt, der Erbe aber in Deutschland lebt? An wen kann und muss man sich wenden und wie verläuft die Kommunikation mit dem polnischen Gericht, wenn man der Sprache nicht mächtig ist?