Übernahme von Übersetzungskosten

Übersetzungen sind oft unverzichtbar, jedoch auch kostspielig. Natürlich wollen Sie als Kunde sich bei Ihrer Übersetzung sicher sein, dass sie fehlerfrei und nach höchstem Standard angefertigt wurde. Es ist allzu schade, wenn beim Übersetzen allein der Kostenfaktor entscheidet und am Ende „draufgezahlt“ werden muss, da es zu Problemen mit der vermeintlich günstigeren Lösung kommt.

Nun können sich viele Kunden aber eine gute Übersetzung einfach nicht leisten. Es stellt sich die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten für eine Übersetzung übernommen werden können. Wenn Sie in einem Angestelltenverhältnis sind, können Sie darauf hoffen, dass die Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden, sofern sie beruflich veranlasst sind. Personen, die auf der Arbeitssuche sind, wird finanzielle Unterstützung seitens des Arbeitsamts bzw. Jobcenters angeboten. Bei gerichtlichen Angelegenheiten können Sie die Auslagen für die Übersetzer- oder Dolmetscherdienste erstattet bekommen, sofern einige Voraussetzungen erfüllt sind (siehe unten). Unter Umständen besteht auch die Möglichkeit, Übersetzungskosten als Werbungskosten von der Steuer abzusetzen.

Bei mir können Sie sich sicher sein, dass die Kosten in angemessener Höhe in Rechnung gestellt werden. Ich berechne das Honorar nach der Gebührenordnung für beeidigte Übersetzer und Dolmetscher (JVEG-Gesetz), so dass die Honorarkalkulation stets eine feste, von Gerichten anerkannte Rechtsgrundlage hat.