Der Weg zum Übersetzer oder Dolmetscher
Wenn Sie ein sprachliches Talent aufweisen und Interesse am Übersetzen (dem Transferieren eines geschriebenen Textes in eine andere Sprache) oder am Dolmetschen (dem Übertragen des
Sehr oft hört man das Wort „Schengen“. Meistens geht es dabei jedoch nicht um das kleine Winzerdorf an der luxemburgischen Mosel, sondern vielmehr um den Schengen-Raum oder das dazugehörige Schengen-Abkommen.
Was ist der Schengen-Raum?
1985 schlossen Westdeutschland, Frankreich und die Benelux-Staaten ein Abkommen und gründeten dadurch den Schengen-Raum mit dem Ziel, die Grenzkontrollen zwischen den Teilnehmerstaaten abzubauen. Innerhalb des Schengen-Raumes dürfen sich die Menschen frei bewegen. Das heißt an den Grenzen finden regulär, also unter Ausnahme von Sonderfällen wie der Flüchtlingskrise, G8-Gipfeltreffen oder Sportgroßveranstaltungen, keine Personenkontrollen mehr statt. Dementsprechend erhält man als ausländischer Tourist heute kein Visum mehr für Deutschland, sondern ein sogenanntes Schengen-Visum für alle Schengen-Staaten.
Das Schengen-Abkommen stellt einen Eckpfeiler des Europäischen Wirtschaftsraumes dar. Nicht weggefallen sind durch Schengen allerdings die Zollkontrollen. Zwar gibt es die Europäische Zollunion, diese ist allerdings nicht mit dem Schengen-Abkommen zu verwechseln. Innerhalb der Zollunion sind auch die Zollkontrollen entfallen, da keinerlei Zölle mehr anfallen. Bei den Nichtmitgliedsstaaten der Zollunion sind aber auch innerhalb des Schengen-Raums noch Zollkontrollen möglich. Betroffen sind hiervon allerdings nur die EFTA-Staaten, da diese nicht Mitglieder der EU sind. So gibt es an der Grenze zur Schweiz keine Personen-, sehr wohl aber Zollkontrollen. Die Türkei andererseits ist kein Mitglied des Schengen-Raumes, aber ein Mitglied der Zollunion, weshalb hier zwar Personen-, aber keine Zollkontrollen stattfinden.
Wo ist der Schengen-Raum?
Seit 1999 ist das Schengen-Abkommen integraler Bestandteil des EU-Rechts. Mit der Bedeutung und Integration des Schengen-Abkommens innerhalb des europäischen Rechtsrahmens wuchs auch der Schengen-Raum und zählt mittlerweile 29 Staaten, die aber nicht alle EU-Mitglieder sind. Umgekehrt sind auch nicht alle EU-Mitglieder zugleich Schengen-Staaten. So sind Großbritannien und Irland zwar (noch) beide Mitglieder der EU, gehören aber nicht zum Schengen-Raum, wohingegen die EFTA-Staaten (Schweiz, Liechtenstein, Norwegen, Island) zum Schengen-Raum gehören, aber keine EU-Mitglieder sind. Bulgarien, Rumänien, Kroatien und Zypern sind zwar EU- und Schengen-Mitglieder, wenden das Schengen-Abkommen aber noch nicht an. Abgesehen von diesen Besonderheiten sind alle anderen EU-Mitglieder auch Mitglieder des Schengen-Raums.
Was ist ein Schengen-Visum?
Ein Schengen-Visum ersetzt im Schengen-Raum die alten einzelstaatlichen Visa, wie es sie beispielsweise in Großbritannien oder den USA gibt. Ein Visum, das ein Schengen-Staat ausstellt, gilt auch aufgrund der entfallenen Personen- bzw. Grenzkontrollen in allen Schengen-Staaten. So kann ein Tourist aus den USA auch mit einem norwegischen Schengen-Visum nach Spanien reisen, nicht aber nach Irland, da Irland kein Schengen-Staat ist. Das Schengen-Visum wird in vier Kategorien unterteilt:
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Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Name, Wohnort, Steuernummer, Religionszugehörigkeit etc.)
Patentanmeldungen sind eine weit verbreitete Möglichkeit, die eigene Erfindung auch rechtlich für sich zu beanspruchen. Als Erfindung kann ein Verfahren, eine Vorrichtung oder ein Erzeugnis