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Lektorat und Revision

Ein guter Text enthält keine orthographischen, grammatischen und syntaktischen Fehler, ist leserfreundlich und inhaltlich gut recherchiert. Darüber hinaus spricht er die Zielgruppe überzeugend an. Um das zu erreichen, ist es in vielen Fällen (vor allem, wenn Ihre Texte in hoher Auflage veröffentlicht werden sollen) sinnvoll, das so genannte Vier-Augen-Prinzip anzuwenden. Dabei wird der Text von einem unabhängigen Linguisten gegengelesen, um unbemerkte Fehler zu beheben.

Sie sind bei mir richtig, wenn Sie Ihre Texte in deutscher, englischer oder polnischer Sprache korrigieren bzw. lektorieren lassen möchten.

Rechtschreibprüfung/Proofreading

Der Umfang dieser Dienstleistung kann unterschiedlich ausfallen. Es kann sich einerseits um eine Rechtschreibprüfung handeln, bei der Fehler in Bezug auf Groß- und Kleinschreibung, Silbentrennung, Absatzformatierung, Interpunktion, Rechtschreibregeln (z. B. für ss/ß), Flüchtigkeits- und Tippfehler und vieles mehr behoben werden, die es trotz der entsprechenden Funktion in Textverarbeitungsprogrammen erstaunlich oft in die Endfassung schaffen. Möglich ist außerdem eine umfassende Korrektur, bei der je nach Bedarf ganze Sätze umgebaut werden, um den Text flüssiger zu machen. Inhaltliche Aspekte werden nicht berücksichtigt.

Beim Lektorat handelt es sich um eine Textüberarbeitung, die mit einem besonders hohen Arbeitsaufwand verbunden ist und entsprechendes Fachwissen erfordert. Es ist eine Korrektur, die sich nicht nur auf die sprachliche Ebene beschränkt, sondern den Inhalt fokussiert und ausdrücklich beinhaltet. Stellt zum Beispiel der Lektor fest, dass der juristische Fachbegriff Nacherfüllung fälschlicherweise als Nachbesserung erscheint, wird er darauf hinweisen und den korrekten Begriff vorschlagen. Bei einer bloßen Rechtschreibprüfung würde ein solcher inhaltlicher Hinweis entfallen.

 

Beim Korrigieren einer bereits vorliegenden Übersetzung wird nicht nur deren Stil und Rechtschreibung, sondern vor allem auch die semantische Übereinstimmung des Zieltextes mit dem Originaltext überprüft. Hierzu gehören folgende Punkte:

  • Genauigkeit: Werden originalgetreue Begriffe verwendet? Wird in der Übersetzung zum Beispiel zwischen „Gefahr“ und „Gefährdung“ entsprechend unterschieden?
  • Konsistenz: Werden einmal benannte Gegenstände auch im weiteren Teil des Textes so bezeichnet? Versteht der Leser, worum es geht, wenn auf einmal Synonyme benutzt werden?
  • Rezipientengruppe: Ist der Text für die anvisierte Zielgruppe verständlich? Wird zum Beispiel der britische Leser wissen, ob mit „District Court“ ein deutsches Amts- oder vielmehr ein Landgericht gemeint ist?
  • Schreibstil: Ist der Duktus der Thematik angemessen? Steht in der Übersetzung eines amtlichen Schreibens zum Beispiel der saloppe Ausdruck „gekriegt“ statt das förmliche „in Empfang genommen“?

Sie erhalten die Korrektur zum vereinbarten Abgabetermin in zwei Dateien. In der ersten Datei sind die Korrekturen im Text blau markiert und gegebenenfalls mit Kommentaren versehen, in der zweiten Datei erhalten Sie die Endversion mit in den Text integrierten Korrekturen (ohne blaue Markierung und Kommentarfunktion).

Auf Wunsch beurteile ich ausführlich die Qualität des vorliegenden Textes und stelle ein förmliches Gutachten darüber aus.

Die Höhe des Honorars hängt vom Leistungsumfang ab und wird individuell vereinbart. Branchenübliche Stundensätze für Korrekturarbeiten fangen bei 40 EUR netto an. Lektorat und Revision werden mit etwa 70 EUR netto pro Stunde vergütet.

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