Neulich beim Standesamt: Waren Sie schon einmal mit einer anderen Frau zusammen?
„Es werden nicht Wörter, sondern Inhalte übersetzt“ – so habe ich es mir vor einigen Jahren sagen lassen. Diese Bemerkung ist in ihrem Kern richtig,
Bei jedem Kauf wird dem Anbieter ein Vertrauensvorschuss gewährt. Oft ist es für den Kunden aber nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien er überhaupt die Entscheidung treffen soll. Hat man es mit einer Branche zu tun, die man nicht kennt, fällt die Kaufentscheidung noch schwerer.
Zur Glaubhaftmachung der Qualität meiner Dienstleistungen setze ich daher auf ein besonders hartes Argument: Weiterempfehlung. Im Laufe der Jahre habe ich viele Unternehmen, Übersetzungsagenturen und Anwaltskanzleien darum gebeten, mir eine Referenz mit einer kurzen Beschreibung des absolvierten Projekts auszustellen. Sie können diese Empfehlungsschreiben auf meiner Homepage einsehen und sie bei Bedarf verifizieren.
Kundenempfehlungen haben eine Kehrseite, denn man gibt dadurch eine Geschäftsbeziehung preis. Aus diesem Grund können Sie nur Referenzen von ausgewählten Firmen sehen. In vielen Fällen verzichte ich darauf, meine Geschäftspartner um die Ausstellung einer Referenz zu bitten. Nicht wenige von ihnen verweigern dies ihrerseits aus eigenen Gründen.
Da Vertraulichkeit mein oberstes Gebot ist, müssen die sonstigen Übersetzungsprojekte der Öffentlichkeit unbekannt bleiben. Sie können sicher sein, dass ich Ihren Namen oder Ihr Unternehmen niemals in meinem Portfolio oder anderswo erwähnen werde, solange Sie mir nicht ein Empfehlungsschreiben ausgestellt haben.
Die meisten meiner Empfehlungsschreiben enthalten eine Beschreibung des jeweils ausgeführten Übersetzungsauftrags und sind, so gesehen, recht aussagekräftig. Dennoch kann man sich natürlich denken, dass Empfehlungsschreiben aus Prinzip nur für gelungene Projekte ausgestellt werden. Wie soll glaubhaft gemacht werden, dass andere Übersetzungen nicht beanstandet wurden?
Ich versichere Ihnen: Ich habe nie einen gravierenden Übersetzungsfehler begangen, weshalb zum Beispiel eine Marketingbroschüre neu gedruckt werden musste oder jemand beim Bedienen einer technischen Anlage wegen einer falsch übersetzten Gebrauchsanleitung eine Verletzung davongetragen hat. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dann bin ich gegen solche Worst-Case-Szenarien gut gewappnet, denn ich bin gegen jegliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf meine sprachmittlerische Tätigkeit zurückgeführt werden können, entsprechend versichert.
„Es werden nicht Wörter, sondern Inhalte übersetzt“ – so habe ich es mir vor einigen Jahren sagen lassen. Diese Bemerkung ist in ihrem Kern richtig,
Jeder von uns bekommt es in seinem Leben früher oder später mit diversen Behörden zu tun und bemerkt schnell, wie umfangreich und kompliziert der Urkundenverkehr und die
Mit Post-Editing wird die Überarbeitung einer maschinell angefertigten Übersetzung bezeichnet. Mit dem Einzug der so genannten neuronalen Netzwerke können – je nach Textsorte – gute