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Rechtsübersetzung

Im internationalen Rechtsverkehr ist die Arbeit des Übersetzers genauso wichtig und verantwortungsvoll wie die eines Rechtsanwalts. Wenn eine Übersetzung unpräzise oder fehlerhaft ist, sind langwierige Prozesse und Geldverluste vorprogrammiert. Aus diesem Grund sind Sie gut beraten, einen Fachübersetzer zu beauftragen, der Ihnen einen sorgfältig recherchierten, grammatikalisch korrekten und inhaltlich originalgetreuen Text liefert.

Ihr Dokument ist bei mir gut aufgehoben: In meiner Tätigkeit als allgemein ermächtigter Übersetzer für Deutsch, Englisch und Polnisch habe ich jeden Tag mit juristischen Fachtexten wie Verträgen oder Urteilen zu tun. Neben der mehrjährigen Erfahrung als Urkundenübersetzer habe ich zahlreiche Dolmetschereinsätze im juristischen Bereich (bei Ämtern, Gerichten, Notaren etc.) vorzuweisen. Zudem arbeite ich eng mit mehreren internationalen Rechtsanwaltskanzleien zusammen.

Sie können sich über meine Qualifikationen und mein Angebot im Bereich Rechtsübersetzung detailliert informieren, indem Sie auf einzelne Kästchen unten klicken.

Rechtssichere Übersetzungen

Übersetzen von Rechtstexten ist eine heikle Sache. Jede Formulierung, die vom Original abweicht, kann nicht nur ärgerliche Missverständnisse, sondern auch handfeste Zeit- und Geldverluste bedeuten. Aus diesem Grund sollte die Aufgabe einem Profi überlassen werden, der die Übersetzung in gebotener Qualität liefert.
Aufgrund meiner Fähigkeiten und seriöser Arbeitsweise kam es zu keinem Zeitpunkt zu gravierenden Übersetzungsfehlern. Gesetzt den unwahrscheinlichen Fall bin ich (und Sie als mein Kunde!) bestens gewappnet, denn ich bin gegen jegliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf meine Tätigkeit als Übersetzer zurückgeführt werden können, entsprechend versichert. Meine Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Boss Assekuranz ist speziell an die Anforderungen des Übersetzerberufes angepasst und sichert Risiken bis zu 5 Millionen Euro. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Im Gegensatz zu Vermittlungsagenturen, die oft keine angestellten Übersetzer haben, sondern alle Aufträge an externe, nicht selten im Ausland ansässige Sprachmittler weiterleiten, führe ich alle Aufträge selbstständig und in eigener Verantwortung aus. Sie überlassen Ihre vertraulichen Dokumente einer konkreten Person mit dem Wissen, dass sie diese im Zweifelsfall für jeglichen Schaden haftbar machen können.
Als gerichtlich beeidigter Übersetzer bin ich an das Verpflichtungsgesetz gebunden. Dessen Vorschriften umfassen Straftaten wie Verwahrungsbruch, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung von Privatgeheimnissen, Verwertung fremder Geheimnisse oder Verletzung des Steuergeheimnisses. Die Verpflichtung zum vertraulichen Umgang mit Ihren Daten nehme ich sehr ernst und treffe alle möglichen Maßnahmen, um ihr nachzugehen. Weitere Informationen dazu finden Sie im Blog-Beitrag Datenschutz.Aufgrund meiner Fähigkeiten und seriöser Arbeitsweise kam es zu keinem Zeitpunkt zu gravierenden Übersetzungsfehlern. Gesetzt den unwahrscheinlichen Fall bin ich (und Sie als mein Kunde!) bestens gewappnet, denn ich bin gegen jegliche Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf meine Tätigkeit als Übersetzer zurückgeführt werden können, entsprechend versichert. Meine Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Boss Assekuranz ist speziell an die Anforderungen des Übersetzerberufes angepasst und sichert Risiken bis zu 5 Millionen Euro. Mehr Informationen dazu finden Sie hier.

Ich beschäftige mich hauptberuflich mit dem Übersetzen und Dolmetschen und bin auch bei kurzfristigen Aufträgen für Sie erreichbar. Ich nehme jeden Auftrag ernst und verwende einen Ausdruck in meiner Übersetzung nur dann, wenn ich hundertprozentige Sicherheit erlangt habe, dass er richtig ist. Übersetzungen, für die man sich Zeit nimmt und die in Konsequenz fehlerfrei sind, ersparen Ihnen unnötigen Ärger und Geldverluste.
Es gibt eine ganze Reihe von Argumenten, warum man für eine juristische Fachübersetzung einen Einzelübersetzer direkt beauftragen sollte, statt auf Vermittlungsagenturen oder – Gott behüte! – Übersetzungstools wie Google Translate zurückzugreifen. Weder das eine noch das andere wird Ihnen hinreichende Rechtssicherheit und Qualität bieten.

Mein besonderes Interesse gilt den Fachgebieten Vertragsrecht, Familienrecht, Ausländerrecht, Erbrecht, Markenrecht, Arbeitsrecht, Sozialversicherungsrecht, Strafrecht, Polizeirecht und allgemeine Geschäftsbedingungen.

Meine Qualifikationen auf einen Blick:

  • Staatlich geprüft als Übersetzer für die deutsche, englische und polnische Sprache
  • Allgemein ermächtigt und allgemein beeidigt beim Landgericht Frankfurt am Main und Oberlandesgericht Koblenz
  • Mitglied des renommierten Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer BDÜ
  • Magisterstudium der Philosophie, Germanistik und Anglistik an der Goethe-Universität Frankfurt und Cardiff University (Schwerpunkte: Rechtsphilosophie, Übersetzung, Literaturwissenschaft)
  • Absolvent der Europaschule Deutsch-Polnisches Gymnasium Löcknitz mit deutschem und polnischem Abitur
  • 15 Jahre Erfahrung im Übersetzen und Dolmetschen
  • Freiberufler in Vollzeit = flexibel und immer für Sie erreichbar
  • Last but not least = 5 Semester Jurastudium (Bachelor of Laws) an der FernUniversität Hagen (2011-2014)

Auf meiner Homepage finden Sie zahlreiche Referenzschreiben, die Sie bei Bedarf verifizieren können. Meine Qualifikation als gerichtlich beeidigter Übersetzer können Sie im amtlichen Übersetzerverzeichnis unter www.justiz-dolmetscher.de nachprüfen.
In den PDF-Dateien unten können Sie zudem Arbeitsproben aus von mir realisierten Übersetzungsaufträgen sehen, die einen Einblick in meine Arbeitsweise geben. Alle Texte sind aus Datenschutzgründen anonymisiert. Besonders kniffelige Textstellen habe ich in Form eines Kommentars erläutert, damit Sie besser nachvollziehen können, welches Fachwissen und Feingefühl erforderlich ist, um eine gute und originalgetreue Rechtsübersetzung erstellen zu können.

Im Gegensatz zu einigen Übersetzungsagenturen, die intransparente und willkürliche Pauschalangebote unterbreiten, berechne ich das Honorar grundsätzlich nach Normzeilen gemäß der Gebührenordnung für beeidigte Übersetzer (JVEG-Gesetz). Diese Abrechnungsmethode ist besonders fair für Sie als Kunden, weil Sie immer für die tatsächliche Textmenge zahlen.

Das Honorar für die Übersetzung einer so genannten Normzeile, die aus 55 Anschlägen besteht, beträgt 1,80 Euro (Grundhonorar). Bei nicht elektronisch zur Verfügung gestellten editierbaren Texten erhöht sich das Honorar auf 1,95 Euro für jeweils angefangene 55 Zeichen (erhöhtes Honorar). Ist die Übersetzung wegen der besonderen Umstände des Einzelfalls, insbesondere wegen der häufigen Verwendung von Fachausdrücken, der schweren Lesbarkeit des Textes, einer besonderen Eilbedürftigkeit, besonders erschwert, beträgt das Grundhonorar 1,95 Euro und das erhöhte Honorar 2,10 Euro.

Weitere Informationen zum JVEG-Gesetz können Sie der Handreichung des Bundesverbandes der Übersetzer und Dolmetscher BDÜ entnehmen. Bitte lesen Sie auch meinen Blog-Eintrag zum Thema „Was kostet eine Übersetzung?

Wussten Sie, dass es in Zivilverfahren oft möglich ist, Übersetzungskosten nach dem JVEG-Gesetz dem Prozessgegner in Rechnung zu stellen? Einzelheiten dazu finden Sie hier.

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