Adam Galamaga, M. A.

Staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer für Deutsch, Englisch und Polnisch
— § Landgericht Frankfurt am Main / Oberlandesgericht Koblenz —

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe Ihnen als staatlich geprüfter Übersetzer für die deutsche, englische und polnische Sprache zur Verfügung. In meiner Eigenschaft als Urkundenübersetzer biete ich Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente an, die von allen öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird. Als Gerichts- und Verhandlungsdolmetscher helfe ich Ihnen bei behördlichen und geschäftlichen Terminen. Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört außerdem die Fachübersetzung (mit oder ohne Anwendung von CAT-Tools), vor allem im Bereich juristische Fachübersetzung und Marketingübersetzung.

Lektorat Ihrer Texte, Literaturübersetzung sowie Sprachberatung bei Bewerbungen sind weitere Dienstleistungen von mir, über die Sie sich auf meiner Internetseite schnell informieren können.

Ob über Festnetz, E-Mail oder Kontaktformular, zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen. Sie finden mein Büro in der Nähe des Hauptbahnhofs Mainz. Ich freue mich, Ihr Anliegen professionell und zeitnah zu bearbeiten.

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präzise und rechtssicher

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DSGVO-konform

inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

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  • Qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher für andere Sprachen

    Als Freiberufler führe ich alle Aufträge eigenverantwortlich und ausschließlich in meinen drei Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Polnisch aus. Sollten Sie einen Sprachmittler für eine andere Sprache benötigen, dann empfehle ich Ihnen, die Suchmaschine des Bundesverbandes der Übersetzer und Dolmetscher BDÜ zu benutzen. Sie sind dann auf der sicheren Seite, denn in diesen Berufsverband werden nur Übersetzer und Dolmetscher aufgenommen, die ein entsprechendes Hochschulstudium oder eine staatliche Prüfung abgelegt haben beziehungsweise jahrelange Erfahrung in diesem Beruf vorweisen können.

  • Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung

    Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Name, Wohnort, Steuernummer, Religionszugehörigkeit etc.) von natürlichen Personen regelt. Die Unternehmen müssen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, Verträge mit Auftragsdatenverarbeitern (z. B. Subunternehmen) abschließen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln, sowie ihre Kunden um eine Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten bitten. Zudem müssen so genannte technische und organisatorische Maßnahmen für die Datensicherheit getroffen werden.

  • Beglaubigte Übersetzungen von ausländischen Bildungsnachweisen: Mehr als nur ein "Stempel"

    Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen werden in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft, bevor sie den in Deutschland geschützten Berufen als gleichwertig eingestuft werden. Neben einer öffentlich beglaubigten Kopie des zu bewertenden ausländischen Originalzeugnisses einschließlich der Fächer- und Notenübersicht, einem tabellarischen Lebenslauf und weiteren Unterlagen müssen auch Übersetzungen von Bildungsnachweisen eingereicht werden, die von einem in Deutschland für Gerichte und Notare ermächtigten Übersetzer beglaubigt wurden.