Dolmetschen im Gemeinwesen
Das beidseitige Verständnis während einer Vorsprache bei einer staatlichen Behörde kann oftmals selbst für deutsche Staatsbürger schwierig sein. Muss man als Ausländer ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Als allgemein beeidigter Dolmetscher am Landgericht Frankfurt am Main stehe ich Ihnen bei Gerichtsverhandlungen in Zivilverfahren, bei notariellen Beurkundungen, in Standesämtern und allen anderen Behörden zur Verfügung. Als Verhandlungsdolmetscher wirke ich unter anderem bei geschäftlichen Verhandlungen und auf Messen mit. Außerdem dolmetsche ich Ihre Auslandstelefonate per Festnetz, Mobiltelefon oder Skype und begleite Sie auf Auslandsreisen, bei Vorträgen, Schulungen, Behördengängen und Privattreffen.
Möchten Sie die bestehende Geschäftsbeziehung mit einem ausländischen Partner besprechen? Wollen Sie ihm Ihr neues Angebot vorstellen? Oder Sie führen erste Sondierungsgespräche, um zu schauen, ob eine Kooperation in Frage kommt? Um reibungslose Kommunikation zu gewährleisten, benötigen Sie einen Verhandlungsdolmetscher, der die Gespräche konsekutiv dolmetscht. Ich dolmetsche regelmäßig bei solchen geschäftlichen Verhandlungen und bringe die notwendige Erfahrung mit.
Wenn Sie einen Dolmetscher benötigen, füllen Sie bitte dieses Formular mit Angaben zum geplanten Treffen aus und senden mir diese per E-Mail zu. Diese Informationen werden es mir ermöglichen, mich auf den Dolmetschereinsatz entsprechend vorzubereiten.
Sie nehmen an einer Messe teil, möchten mit englisch- oder polnischsprachigen Geschäftspartnern in Kontakt treten, Sprachbarrieren überwinden und eine einwandfreie Kommunikation gewährleisten? Profitieren Sie von meinen Sprachkenntnissen und meiner interkulturellen Kompetenz! Ich dolmetsche regelmäßig auf Messen und weiß genau, wie Kommunikation gelingt und zum Erfolg führt.
Mehr Informationen zum Messedolmetschen finden Sie hier.
Als allgemein beeidigter Dolmetscher werde ich bei Strafverfahren und polizeilichen Vernehmungen von Amts wegen hinzugezogen. Für Privatkunden stehe ich bei gerichtlichen Verhandlungen in Zivilverfahren wie etwa bei Familien- und Vormundschaftssachen oder arbeitsrechtlichen Güteverhandlungen zur Verfügung. Des Weiteren habe ich auch schon bei einer Verhandlung vor einem Sportgericht gedolmetscht.
Das Honorar für gerichtliche Dolmetschleistungen richtet sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern (JVEG).
Übersetzungs- und Dolmetscherkosten bei Gerichtsprozessen werden in bestimmten Fällen von der Staatskasse getragen oder müssen vom Prozessgegner übernommen werden. Einzelheiten dazu finden Sie hier.
Weitere Informationen zum JVEG-Gesetz können Sie der Handreichung des „Bundesverbandes der Übersetzer und Dolmetscher BDÜ“ entnehmen.
Ob bei der Gründung einer GmbH, einer Vollmachtserteilung, beim Kauf einer Immobilie oder bei der Schließung eines Ehevertrags, stehe ich Ihnen als allgemein beeidigter Dolmetscher mit meinen Sprach- und Fachkenntnissen zur Verfügung. Detaillierte Informationen zum Thema Dolmetschen bei notariellen Beurkundungen finden Sie hier.
Tipp: Warum Sie auf einen Dolmetscher bei Ihrem Notartermin nicht verzichten sollten, können Sie auf meinem Blog nachlesen!
Ich kann für Sie sowohl beim Vorbesprechungstermin als auch bei der Zeremonie selbst dolmetschen. Ich habe schon in mehreren Standesämtern im Rhein-Main-Gebiet bei solchen Anlässen gedolmetscht und kann Ihnen bei Bedarf einige Hinweise zum amtlichen Prozedere und Ablauf der Eheschließung geben.
Sollten Sie zu Heiratszwecken zusätzlich beglaubigte Übersetzungen Ihrer Geburtsurkunde und des sogenannten Ehefähigkeitszeugnisses benötigen, erstelle ich Ihnen gerne ein Sonderangebot. Detaillierte Informationen zum Thema Dolmetschen beim Standesamt finden Sie hier.
Tipp: Von kulturellen Besonderheiten bei Eheschließung ausländischer Partner, die vom anwesenden Dolmetscher mit bedacht werden sollten, handelt mein Blog-Eintrag hier.
Möchten Sie einen Antrag beim Wohnungsamt stellen und können sich mit dem Beamten nicht verständigen? Möchten Sie die Einzelheiten zu Ihrer Steuererklärung besprechen und scheitern an unverständlichem „Amtsdeutsch„? Oder möchten Sie vielleicht einen Kredit aufnehmen, können sich aber wegen sprachlicher Barrieren nicht frei über die Konditionen unterhalten? Ich begleite Sie gerne bei Behördengängen und dolmetsche Ihre Gespräche mit Amtspersonen im Rhein-Main-Gebiet.
Das beidseitige Verständnis während einer Vorsprache bei einer staatlichen Behörde kann oftmals selbst für deutsche Staatsbürger schwierig sein. Muss man als Ausländer ohne ausreichende Deutschkenntnisse
Wenn Sie ein sprachliches Talent aufweisen und Interesse am Übersetzen (dem Transferieren eines geschriebenen Textes in eine andere Sprache) oder am Dolmetschen (dem Übertragen des
„Es werden nicht Wörter, sondern Inhalte übersetzt“ – so habe ich es mir vor einigen Jahren sagen lassen. Diese Bemerkung ist in ihrem Kern richtig,