Legalisation, Apostille, Beglaubigung – was nun eigentlich?
Die Legislation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde Verwendung finden soll. Die Haager Apostille
Die Legislation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde Verwendung finden soll. Die Haager Apostille
Der Verzicht auf einen allgemein beeidigten Dolmetscher ist bei einer notariellen Beurkundung nur scheinbar von Vorteil, weil die rechtlichen (und finanziellen) Konsequenzen eines unsachgemäß verdolmetschten
Eine beglaubigte (bestätigte) Übersetzung in physischer Form muss zwingend mit Unterschrift und Siegel des ermächtigten Urkundenübersetzers versehen werden. Seit einigen Jahren stellt die qualifizierte elektronische