Sie besitzen die Originalurkunde (z. B. Geburtsurkunde, Schulzeugnis, Führerschein) und benötigen eine offizielle Kopie davon, die genau die gleiche Rechtskraft aufweist wie das Original? Zu diesem Zweck muss eine sogenannte öffentlich oder amtlich beglaubigte Abschrift angefertigt werden.
Um solche Abschriften beantragen zu können, muss zunächst ermittelt werden, welche Stelle für die Beglaubigung zuständig ist. Dies variiert je nach Art und Ausstellungsort Ihrer Urkunde. Gerne übernehme ich die Ermittlungsarbeit und die Beschaffung der Abschriften für Sie!