Der Weg zum Übersetzer oder Dolmetscher
Wenn Sie ein sprachliches Talent aufweisen und Interesse am Übersetzen (dem Transferieren eines geschriebenen Textes in eine andere Sprache) oder am Dolmetschen (dem Übertragen des
Die primäre Aufgabe eines Ermächtigten Urkundenübersetzers besteht darin, beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen von Schriftstücken für amtliche und gerichtliche Zwecke zu erstellen. Solche Übersetzungen werden ähnlich wie notarielle Urkunden mit Bescheinigungsvermerk, Siegel und Unterschrift versehen.
Das bedeutet jedoch nicht, dass Urkundenübersetzer mit notariellen Befugnissen ausgestattet wären. Rechtlich gesehen stellen beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen keine „öffentlichen Beglaubigungen“, sondern einfache Zeugnisse mit Beweischarakter dar.
Einige unübersehbare Ähnlichkeiten zwischen den beiden Berufen bestehen trotzdem:
Notare und Urkundenübersetzer sind zur Unparteilichkeit gegenüber allen Beteiligten und zum vertraulichen Umgang mit allen Inhalten verpflichtet. Der Notar muss objektiv alle Rechtsfolgen beachten und die Beteiligten über etwaige Vor- und Nachteile des beurkundeten Rechtsgeschäfts aufklären. Auf die neutrale und unbefangene Stellung eines Notars muss sich jeder Bürger stets verlassen können.
Mit ermächtigten Übersetzern verhält es sich ähnlich: Der Originalwortlaut muss in der Fremdsprache stets inhaltlich korrekt wiedergegeben werden. Übersetzer dürfen keine Begriffe verwenden, die den Sinn des Originals verfälschen würden. Alle am Rechtsverkehr beteiligten Personen müssen sich jederzeit darauf verlassen können, dass eine Übersetzung vollständig und inhaltlich richtig ist.
Haftungsausschluss:
Alle Angaben zu Rechtsthemen auf dieser Homepage dienen lediglich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Hinweise erfolgen stets nach bestem Wissen und Gewissen. Allerdings kann dafür keinerlei Haftung übernommen werden.
Wenn Sie ein sprachliches Talent aufweisen und Interesse am Übersetzen (dem Transferieren eines geschriebenen Textes in eine andere Sprache) oder am Dolmetschen (dem Übertragen des
„Beglaubigen“ bedeutet im Amtsdeutsch so viel wie die Richtigkeit von etwas bescheinigen. Man kann etwa eine Unterschrift, eine Kopie oder eine Übersetzung beglaubigen. Dadurch wird
Beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen für amtliche Zwecke werden in Deutschland von ermächtigten Urkundenübersetzern erstellt. Dabei wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung gemäß § 142 Abs. 3