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  • Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung

    Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Name, Wohnort, Steuernummer, Religionszugehörigkeit etc.) von natürlichen Personen regelt. Die Unternehmen müssen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, Verträge mit Auftragsdatenverarbeitern (z. B. Subunternehmen) abschließen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln, sowie ihre Kunden um eine Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten bitten. Zudem müssen so genannte technische und organisatorische Maßnahmen für die Datensicherheit getroffen werden.

  • Der Europäische Betriebsrat (ERB)

    Der Europäische Betriebsrat hat ein Recht auf Information und Anhörung durch die Leitung der betroffenen Unternehmen. Da es sich hier um ein internationales Organ handelt, welches mit jedem im EU-Raum international agierendem Unternehmen in Kontakt treten kann, werden zu den Sitzungen, neben Sachverständigen, auch Dolmetscher geladen.

  • Als Gesundheits- und Krankenpfleger mit ausländischer Ausbildung in Deutschland arbeiten

    Im Dezember 2018 führte die Bundesagentur für Arbeit eine Engpassanalyse durch, die speziell auf das Berufsfeld der Gesundheits- und Krankenpfleger/innen ausgerichtet war. Den Ergebnissen zufolge besteht in allen Bundesländern in Deutschland ein Mangel an Fachkräften im Bereich Altenpflege, sowie in 12 von 16 Bundesländern ein Mangel an Fachkräften in den Bereichen Gesundheits-, Krankenpflege und Geburtshilfe. Aus diesem Grund entscheiden sich immer mehr Menschen, die ihre Fachausbildung im Bereich Gesundheits- und Krankenpflege im Ausland abgeschlossen haben, ihre Qualifikationen nach deutschem Gesetz anerkennen zu lassen, um ihren Beruf in der Bundesrepublik Deutschland ausüben zu können.