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  • Beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur

    Eine beglaubigte (bestätigte) Übersetzung in physischer Form muss zwingend mit Unterschrift und Siegel des ermächtigten Urkundenübersetzers versehen werden. Seit einigen Jahren stellt die qualifizierte elektronische Signatur eine rechtsgültige Alternative zur „klassischen“ Beglaubigung auf Papier dar.

  • Post-Editing maschineller Übersetzungen

    Mit Post-Editing wird die Überarbeitung einer maschinell angefertigten Übersetzung bezeichnet. Mit dem Einzug der so genannten neuronalen Netzwerke können – je nach Textsorte – gute bis sehr gute Übersetzungsergebnisse erzielt werden. Den menschlichen Übersetzern werden deshalb immer häufiger Ausgangstexte in Originalsprache und automatisch übersetzte Zieltexte vorgelegt. Daraus soll schneller und kostengünstiger ein einwandfreies Endprodukt entstehen.

  • Polen als Investitionsziel

    Im Laufe der letzten 25 Jahre entwickelte sich Polen zu einem beliebten Investitionsland für Unternehmen aus der ganzen Welt. Das Investitionsvolumen beträgt jährlich etwa 26 Milliarden Euro, wovon annähernd 20 Prozent aus Deutschland stammen. Insgesamt machen die ausländischen Investitionen 40 % des polnischen Bruttoinlandsproduktes aus. Dies zeigt, wie attraktiv der Standort Polen geworden ist.