Vorlage des Originals leicht gemacht
Beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen für amtliche Zwecke werden in Deutschland von ermächtigten Urkundenübersetzern erstellt. Dabei wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung gemäß § 142 Abs. 3
Mit Post-Editing wird die Überarbeitung einer maschinell angefertigten Übersetzung bezeichnet. Mit dem Einzug der so genannten neuronalen Netzwerke können – je nach Textsorte – gute bis sehr gute Übersetzungsergebnisse erzielt werden. Den menschlichen Übersetzern werden deshalb immer häufiger Ausgangstexte in Originalsprache und automatisch übersetzte Zieltexte vorgelegt. Daraus soll schneller und kostengünstiger ein einwandfreies Endprodukt entstehen.
Der Erfolg eines solchen Vorhabens hängt vom Zusammenspiel zweier Faktoren ab: einer gelungenen maschinellen Übersetzung und einem kompetenten Humanübersetzer. Die Qualität maschineller Übersetzungen ist nach wie vor sehr unterschiedlich und kommt in den allermeisten Fällen nicht an die Übersetzung eines professionellen Übersetzers heran. Übersetzer aus Fleisch und Blut mit ihren Sprach- und Fachkenntnissen sind befähigt, den tatsächlichen Sinn einer Aussage zu erfassen und ihn in eine andere Sprache – unter Beachtung des (stets menschlichen!) Kontextes – zu transponieren. Damit bei einem fremdsprachigen Leser das gleiche Textverständnis erreicht werden kann, muss nicht selten „zwischen den Zeilen“ gelesen und gedacht werden, was eine mit begrenzten Algorithmen arbeitende Software nicht kann.
Kostengünstiger oder kostspieliger?
Bei der Kalkulation der Post-Editing-Aufträge lässt sich meist schlecht einschätzen, wie viel Arbeitsaufwand diese Tätigkeit letztlich in Anspruch nehmen wird. Es ist wichtig zu unterscheiden, für welchen Zweck der gegebene Text übersetzt werden soll, wie komplex er ist und um welche Thematik es sich handelt. Hierbei ist es sinnvoll zu überlegen, ob der Text nur dem reinen Verständnis dienen soll oder von publikationsreifer Qualität sein muss.
Auf die Frage, ob eine maschinelle Übersetzung mit anschließendem Post-Editing lohnenswert ist oder nicht, lässt sich daher keine eindeutige und universelle Antwort geben. Die Idee hinter dem Konzept (Zeit- und Kostenersparnis) kann in manchen Fällen erreicht werden. Dazu muss jedoch gewährleistet sein, dass die maschinelle Übersetzung eine ausreichende Qualität vorweist und dem Korrektor möglichst wenig zusätzlichen Aufwand bereiten wird. Sollte der Gegenfall eintreten, steigen die Kosten äquivalent zum Arbeitsaufwand der anschließenden Korrektur. Die Frage nach der Sinnhaftigkeit muss daher für jeden Auftrag individuell besprochen werden.
Beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen für amtliche Zwecke werden in Deutschland von ermächtigten Urkundenübersetzern erstellt. Dabei wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung gemäß § 142 Abs. 3
Für ein Strafverfahren, bei dem der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, muss gemäß Art. 6 Abs. 3 e) der Europäischen
Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Name, Wohnort, Steuernummer, Religionszugehörigkeit etc.)