Was ist eine Beglaubigung?


„Beglaubigen“ bedeutet im Amtsdeutsch so viel wie die Richtigkeit von etwas bescheinigen. Man kann etwa eine Unterschrift, eine Kopie oder eine Übersetzung beglaubigen. Dadurch wird deren Echtheit für amtliche Verwendungszwecke nachgewiesen. Wenn im Rechtsverkehr fremdsprachige Dokumente Verwendung finden, müssen diese von einem Urkundenübersetzer in die betreffende Amtssprache übersetzt werden. Der Bescheinigungsvermerk, in dem bestätigt wird, dass die übersetzte Version dem Wortlaut des Originals inhaltlich entspricht, wird als Beglaubigung bezeichnet. Eine solche Übersetzung wird „bestätigte“ oder eben „beglaubigte“ Übersetzung genannt.

Bei Galamaga Translations erhalten Sie nicht nur beglaubigte Übersetzungen, sondern auch besonderen Zusatzservice: In Ihrem Auftrag können öffentlich oder amtlich beglaubigte Abschriften, Apostillen und Legalisationen bei den zuständigen Stellen eingeholt werden, und zwar sowohl in Bezug auf Originalurkunden als auch auf die angefertigten beglaubigten Übersetzungen! Mit meiner langjährigen Erfahrung im Urkundenwesen und meiner Kenntnis der bürokratischen Abläufe stehe ich Ihnen bei diesem Thema gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr Weg zur öffentlichen oder amtlichen Beglaubigung:

Ermittlung der für die Beglaubigung zuständigen Stelle

Einschätzung der Behörden-, Notar- und Konsulatsgebühren; Angebotserstellung

Auftragserteilung und Vorlage der Originalurkunden

Terminkoordination; postalische oder persönliche Einholung der gewünschten Beglaubigungen

Zusendung bzw. Übergabe der beglaubigten Unterlagen


Haftungsausschluss:
Alle Angaben zu Rechtsthemen auf dieser Homepage dienen lediglich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Hinweise erfolgen stets nach bestem Wissen und Gewissen. Allerdings kann dafür keinerlei Haftung übernommen werden.