Notariatsdolmetschen

Sie haben einen wichtigen Notartermin in Hessen oder Rheinland-Pfalz, bei dem eine der Parteien der deutschen Sprache nicht mächtig ist? Ob bei der Gründung einer GmbH, einer Vollmachtserteilung, beim Kauf einer Immobilie oder bei der Schließung eines Ehevertrags stehe ich Ihnen mit meinen Sprach- und Fachkenntnissen als staatlich geprüfter und allgemein beeidigter Dolmetscher gerne zur Verfügung.

Ich dolmetsche regelmäßig in Notarkanzleien und meine Erfahrung auf diesem Gebiet ist durch zahlreiche Referenzen belegt, die Sie hier einsehen können. Zudem habe ich als Urkundenübersetzer in den Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Polnisch tagtäglich mit notariellen Schriftstücken zu tun. Ich übersetze diese für amtliche Zwecke und versehe sie mit einem Beglaubigungsvermerk, wodurch sie Rechtskraft in der übersetzten Sprache erlangen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Reibungslose Kommunikation bei Ihrem Notartermin

Die Sprachbarriere wird aufgehoben und Erläuterungen zu den einzelnen Vertragsabschnitten sowie Fragen der ausländischen Partei werden unkompliziert von allen Beteiligen verstanden.

Rechtssichere Beurkundung

Die Urkunde wird von mir als neutralem Dolmetscher mit unterzeichnet, sodass niemand das Rechtsgeschäft unter Verweis auf die mangelnde Sprachkenntnis einer Partei oder mögliche Befangenheit des Dolmetschers anfechten kann.

Beratung inklusive

In den mehr als 10 Jahren meiner Berufstätigkeit durfte ich an zahlreichen Beurkundungen mitwirken. Ich kann Ihnen daher organisatorische und praktische Hinweise zum Ablauf und zur notariellen Praxis bei fremdsprachigen Mandanten geben.

Garantierter Datenschutz

Bei notariellen Beurkundungen werden regelmäßig sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit darf ich Inhalte, von denen ich Kenntnis genommen habe, niemandem herausgeben.

Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vorsorglich bin ich (und Sie als mein Kunde) gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf meine Tätigkeit als Übersetzer zurückgeführt werden können, entsprechend versichert (Risiken bis zu 5 Millionen Euro)

Flaggen Dreieck

Galamaga Translations ist Mitglied im BDÜ

Uebersetzer.eu Premium Mitglied

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Hinweis: aktuell werden keine neuen Aufträge angenommen

beglaubigte und staatlich anerkannte Übersetzung

präzise und rechtssicher

mit Versicherungsschutz

DSGVO-konform

inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • Übernahme von Übersetzungskosten

    Übersetzungen sind oft unverzichtbar, jedoch auch kostspielig. Natürlich wollen Sie als Kunde sich bei Ihrer Übersetzung sicher sein, dass sie fehlerfrei und nach höchstem Standard angefertigt wurde. Es ist allzu schade, wenn beim Übersetzen allein der Kostenfaktor entscheidet und am Ende „draufgezahlt“ werden muss, da es zu Problemen mit der vermeintlich günstigeren Lösung kommt.

  • Was ist der Unterschied zwischen Original, Ausfertigung, Abschrift und Kopie?

    Jeder von uns bekommt es in seinem Leben früher oder später mit diversen Behörden zu tun und bemerkt schnell, wie umfangreich und kompliziert der Urkundenverkehr und die damit verbundene Bürokratie sein können. Immer muss man sich um „irgendwelche Unterlagen“ kümmern, die man von einer Behörde beschaffen oder bei ihr vorlegen muss. Dabei ist Dokument nicht gleich Dokument, denn es gibt unterschiedliche Rechtsformen!

  • Was kostet eine Übersetzung?

    Im Gegensatz zu einigen anderen freien Berufen sind Übersetzer und Dolmetscher an keine Gebührenordnung gebunden. Eine allgemein verpflichtende Gebührenordnung wäre nicht sinnvoll, weil Übersetzungsprojekte je nach Fachgebiet, Umfang und Sprachkombination sehr unterschiedlich ausfallen können. Als einzige Ausnahme steht das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) da, das für Klarheit und Gleichheit im juristischen Bereich sorgt.