Impressum

Adam Galamaga, M. A.
Staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer für Deutsch, Englisch und Polnisch

— § Landgericht Frankfurt am Main / Oberlandesgericht Koblenz —

117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

Berufsspezifische Angaben:

Gesetzliche Berufsbezeichnungen:
- staatlich geprüfter Übersetzer für die englische Sprache
- staatlich geprüfter Übersetzer für die polnische Sprache
- staatlich geprüfter Dolmetscher für die englische Sprache
- staatlich geprüfter Dolmetscher für die polnische Sprache

Die Berufsbezeichnungen wurden in Deutschland verliehen.

Allgemeine Beeidigung als Dolmetscher und allgemeine Ermächtigung als Übersetzer (siehe Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen)
Rechtsgrundlage für die Berufsausübung: Hessisches Dolmetscher- und Übersetzergesetz, Gerichtsdolmetschergesetz
Aufsichtsbehörden: Landgericht Frankfurt am Main, Oberlandesgericht Koblenz

Angaben zum Betrieb:

USt-IdNr.: DE264279496
Zuständiges Finanzamt: Mainz-Mitte
Zuständige Datenschutzbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Hiscox

Zahlungsmöglichkeiten:

Überweisung, Bargeld, Nachnahme der Deutschen Post AG

Copyright und Haftungsausschluss:

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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:

Sollte der Inhalt oder die Gestaltung Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass rechtmäßig beanstandete Passagen oder Teile in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwalts zur, für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen und würde damit einen Verstoß gegen das UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliches Motiv, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

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Blog

  • Was ist der Unterschied zwischen Original, Ausfertigung, Abschrift und Kopie?

    Jeder von uns bekommt es in seinem Leben früher oder später mit diversen Behörden zu tun und bemerkt schnell, wie umfangreich und kompliziert der Urkundenverkehr und die damit verbundene Bürokratie sein können. Immer muss man sich um „irgendwelche Unterlagen“ kümmern, die man von einer Behörde beschaffen oder bei ihr vorlegen muss. Dabei ist Dokument nicht gleich Dokument, denn es gibt unterschiedliche Rechtsformen!

  • Beglaubigte Übersetzungen von ausländischen Bildungsnachweisen: Mehr als nur ein "Stempel"

    Im Ausland erworbene Berufsqualifikationen werden in einem besonderen Anerkennungsverfahren geprüft, bevor sie den in Deutschland geschützten Berufen als gleichwertig eingestuft werden. Neben einer öffentlich beglaubigten Kopie des zu bewertenden ausländischen Originalzeugnisses einschließlich der Fächer- und Notenübersicht, einem tabellarischen Lebenslauf und weiteren Unterlagen müssen auch Übersetzungen von Bildungsnachweisen eingereicht werden, die von einem in Deutschland für Gerichte und Notare ermächtigten Übersetzer beglaubigt wurden.

  • Qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher für andere Sprachen

    Als Freiberufler führe ich alle Aufträge eigenverantwortlich und ausschließlich in meinen drei Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Polnisch aus. Sollten Sie einen Sprachmittler für eine andere Sprache benötigen, dann empfehle ich Ihnen, die Suchmaschine des Bundesverbandes der Übersetzer und Dolmetscher BDÜ zu benutzen. Sie sind dann auf der sicheren Seite, denn in diesen Berufsverband werden nur Übersetzer und Dolmetscher aufgenommen, die ein entsprechendes Hochschulstudium oder eine staatliche Prüfung abgelegt haben beziehungsweise jahrelange Erfahrung in diesem Beruf vorweisen können.