Beglaubigte Übersetzung

Als staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer am Landgericht Frankfurt am Main und Oberlandesgericht Koblenz übersetze ich für Sie vom und ins Deutsche, Englische und Polnische amtliche Dokumente (Zeugnisse, Urkunden, Verträge, Gerichtsurteile, Vollmachten, Gutachten etc.) in eigener Verantwortung und bescheinige die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem vorgelegten Original bzw. der Abschrift mit Stempel und Unterschrift.

Hier finden Sie eine Übersicht von Urkunden, für die häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird.

Die beglaubigte Übersetzung wird von Behörden, Ämtern, Gerichten, Hochschulen und allen anderen öffentlichen Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet anerkannt. Für die Anerkennung der in Deutschland beglaubigten Übersetzungen im Ausland gibt es keine einheitliche Regelung, weshalb Sie sich im Idealfall bei der betreffenden ausländischen Behörde, die Ihre Urkunden in beglaubigter Übersetzung annehmen soll, direkt erkundigen sollten. In der Praxis werden beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland ohne Weiteres akzeptiert.

Möglicherweise werden Sie von einer deutschen Behörde gebeten, eine "amtlich beglaubigte Kopie" bzw. "öffentlich beglaubigte Kopie" Ihres Dokuments einzureichen. Eine solche Kopie hat mit beglaubigter Übersetzung nichts zu tun, sondern wird Ihnen von einem Bürgeramt oder Ortsgericht ausgestellt. Die Kontaktdaten des Ortsgerichts Frankfurt finden Sie hier. In Mainz besteht die Möglichkeit, Dokumente bei der Stadtverwaltung beglaubigen zu lassen.

Bitte beachten Sie auch die am häuftigsten gestellten Fragen.

Detaillierte Informationen zum Thema Rechtsübersetzung finden Sie hier.

Rechtsgrundlage:
Allgemeine Ermächtigung durch das Landgericht Frankfurt am Main und das Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen 316 E-95-2 (siehe Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen)

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beglaubigte und staatlich anerkannte Übersetzung

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