Notariatsdolmetschen

Sie haben einen wichtigen Notartermin in Hessen oder Rheinland-Pfalz, bei dem eine der Parteien der deutschen Sprache nicht mächtig ist? Ob bei der Gründung einer GmbH, einer Vollmachtserteilung, beim Kauf einer Immobilie oder bei der Schließung eines Ehevertrags stehe ich Ihnen mit meinen Sprach- und Fachkenntnissen als staatlich geprüfter und allgemein beeidigter Dolmetscher gerne zur Verfügung.

Ich dolmetsche regelmäßig in Notarkanzleien und meine Erfahrung auf diesem Gebiet ist durch zahlreiche Referenzen belegt, die Sie hier einsehen können. Zudem habe ich als Urkundenübersetzer in den Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Polnisch tagtäglich mit notariellen Schriftstücken zu tun. Ich übersetze diese für amtliche Zwecke und versehe sie mit einem Beglaubigungsvermerk, wodurch sie Rechtskraft in der übersetzten Sprache erlangen.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Reibungslose Kommunikation bei Ihrem Notartermin

Die Sprachbarriere wird aufgehoben und Erläuterungen zu den einzelnen Vertragsabschnitten sowie Fragen der ausländischen Partei werden unkompliziert von allen Beteiligen verstanden.

Rechtssichere Beurkundung

Die Urkunde wird von mir als neutralem Dolmetscher mit unterzeichnet, sodass niemand das Rechtsgeschäft unter Verweis auf die mangelnde Sprachkenntnis einer Partei oder mögliche Befangenheit des Dolmetschers anfechten kann.

Beratung inklusive

In den mehr als 10 Jahren meiner Berufstätigkeit durfte ich an zahlreichen Beurkundungen mitwirken. Ich kann Ihnen daher organisatorische und praktische Hinweise zum Ablauf und zur notariellen Praxis bei fremdsprachigen Mandanten geben.

Garantierter Datenschutz

Bei notariellen Beurkundungen werden regelmäßig sensible personenbezogene Daten verarbeitet. Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit darf ich Inhalte, von denen ich Kenntnis genommen habe, niemandem herausgeben.

Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vorsorglich bin ich (und Sie als mein Kunde) gegen Personen-, Sach- und Vermögensschäden, die auf meine Tätigkeit als Übersetzer zurückgeführt werden können, entsprechend versichert (Risiken bis zu 5 Millionen Euro)

Flaggen Dreieck

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(+49) 06131 6064914

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beglaubigte und staatlich anerkannte Übersetzung

präzise und rechtssicher

mit Versicherungsschutz

DSGVO-konform

inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • Google Übersetzer als Alternative?

    Die Meinung, dass der Übersetzerberuf inzwischen vom Aussterben bedroht sei, verbreitet sich schon seit geraumer Zeit. Maschinelle Übersetzung (MÜ) von Anbietern wie Google oder Bing sei schließlich schon heute kostenlos und jederzeit verfügbar. Zugegeben: die MÜ wird mit jedem Jahr besser. Sie eignet sich durchaus für manchen privaten Gebrauch, zum Beispiel, wenn man gerade im Ausland ist und schnelle Hilfe bei der Wegbeschreibung oder Hotelbuchung benötigt. Auch wenn man sich auf die vorgeschlagenen Übersetzungen nur bedingt verlassen kann, wird die Kommunikation dadurch leichter.

  • Wird eine beglaubigte Übersetzung aus Deutschland im Ausland anerkannt?

    Ich übersetze seit Jahren regelmäßig Dokumente ins Englische und Polnische und versehe sie mit Beglaubigungsvermerken unter Berufung auf meine allgemeine Ermächtigung beim Landgericht Frankfurt. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass eine von mir erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland nicht anerkannt worden wäre.

  • Polen als Investitionsziel

    Im Laufe der letzten 25 Jahre entwickelte sich Polen zu einem beliebten Investitionsland für Unternehmen aus der ganzen Welt. Das Investitionsvolumen beträgt jährlich etwa 26 Milliarden Euro, wovon annähernd 20 Prozent aus Deutschland stammen. Insgesamt machen die ausländischen Investitionen 40 % des polnischen Bruttoinlandsproduktes aus. Dies zeigt, wie attraktiv der Standort Polen geworden ist.