Apostille und Legalisation


Bei Galamaga Translations erhalten Sie nicht nur beglaubigte Übersetzungen, sondern auch besonderen Zusatzservice: In Ihrem Auftrag können öffentlich oder amtlich beglaubigte Abschriften, Apostillen und Legalisationen bei den zuständigen Stellen eingeholt werden, und zwar sowohl in Bezug auf Originalurkunden als auch auf die angefertigten beglaubigten Übersetzungen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Urkundenwesen und meiner Kenntnis der bürokratischen Abläufe stehe ich Ihnen bei diesem Thema gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Ihr Weg zur öffentlichen oder amtlichen Beglaubigung:

Ermittlung der für die Beglaubigung zuständigen Stelle

Einschätzung der Behörden-, Notar- und Konsulatsgebühren; Angebotserstellung

Auftragserteilung und Vorlage der Originalurkunden

Terminkoordination; postalische oder persönliche Einholung der gewünschten Beglaubigungen

Zusendung bzw. Übergabe der beglaubigten Unterlagen

Flaggen Dreieck

Galamaga Translations ist Mitglied im BDÜ

Uebersetzer.eu Premium Mitglied

SDL Trados Studio - Software

Across Logo

Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

06131/6064914

Online-Anfrage

https://www.galamaga.eu/downloads/Online-Anfrage_Logo_DE.jpg

beglaubigte und staatlich anerkannte Übersetzung

präzise und rechtssicher

mit Versicherungsschutz

DSGVO-konform

inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • Polen als Investitionsziel

    Im Laufe der letzten 25 Jahre entwickelte sich Polen zu einem beliebten Investitionsland für Unternehmen aus der ganzen Welt. Das Investitionsvolumen beträgt jährlich etwa 26 Milliarden Euro, wovon annähernd 20 Prozent aus Deutschland stammen. Insgesamt machen die ausländischen Investitionen 40 % des polnischen Bruttoinlandsproduktes aus. Dies zeigt, wie attraktiv der Standort Polen geworden ist.

  • Was haben Urkundenübersetzer und Notare gemeinsam?

    Die primäre Aufgabe eines Ermächtigten Urkundenübersetzers besteht darin, beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen von Schriftstücken für amtliche und gerichtliche Zwecke zu erstellen. Solche Übersetzungen werden ähnlich wie notarielle Urkunden mit Bescheinigungsvermerk, Siegel und Unterschrift versehen.

  • Wird eine beglaubigte Übersetzung aus Deutschland im Ausland anerkannt?

    Ich übersetze seit Jahren regelmäßig Dokumente ins Englische und Polnische und versehe sie mit Beglaubigungsvermerken unter Berufung auf meine allgemeine Ermächtigung beim Landgericht Frankfurt. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass eine von mir erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland nicht anerkannt worden wäre.