Beratungsleistungen

Sie wollen Ihre Texte in andere Sprachen übersetzen bzw. für andere Länder lokalisieren lassen und wissen nicht, wo sie anfangen sollen? Sie brauchen einen Experten, der Sie durch die notwendigen Schritte führt und Ihnen die verschiedenen Optionen transparent aufzeigt.

Bei mir erhalten Sie fachlich fundierte Antworten unter anderem auf folgende Fragen:

Wo finde ich qualifizierte Übersetzer und Lektoren für mein Projekt?

Wie kann ich die Kosten durch den klugen Einsatz maschineller Übersetzung sparen?

Was muss ich beachten, damit Texte in der Ausgangssprache übersetzungsgerecht formuliert sind?

Welche Dokumente muss ich zwingend übersetzen lassen, wenn ich einen behördlichen oder notariellen Termin wahrnehmen muss?

Welches Referenzmaterial benötigen die Übersetzer und Lektoren, um die beste Übersetzungsqualität zu garantieren?

Welche rechtlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung (ISO) muss ich mit bedenken, um Abmahnungen wegen nichtkonformer Übersetzung zu vermeiden?

Was muss ich bei zweisprachigen Dokumenten beachten, die in beiden Sprachen rechtsverbindlich sein sollen?

Wofür brauche ich eine beglaubigte (bestätigte) Übersetzung?

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beglaubigte und staatlich anerkannte Übersetzung

präzise und rechtssicher

mit Versicherungsschutz

DSGVO-konform

inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

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  • Übernahme von Übersetzungskosten

    Übersetzungen sind oft unverzichtbar, jedoch auch kostspielig. Natürlich wollen Sie als Kunde sich bei Ihrer Übersetzung sicher sein, dass sie fehlerfrei und nach höchstem Standard angefertigt wurde. Es ist allzu schade, wenn beim Übersetzen allein der Kostenfaktor entscheidet und am Ende „draufgezahlt“ werden muss, da es zu Problemen mit der vermeintlich günstigeren Lösung kommt.

  • Qualifizierte Übersetzer und Dolmetscher für andere Sprachen

    Als Freiberufler führe ich alle Aufträge eigenverantwortlich und ausschließlich in meinen drei Arbeitssprachen Deutsch, Englisch und Polnisch aus. Sollten Sie einen Sprachmittler für eine andere Sprache benötigen, dann empfehle ich Ihnen, die Suchmaschine des Bundesverbandes der Übersetzer und Dolmetscher BDÜ zu benutzen. Sie sind dann auf der sicheren Seite, denn in diesen Berufsverband werden nur Übersetzer und Dolmetscher aufgenommen, die ein entsprechendes Hochschulstudium oder eine staatliche Prüfung abgelegt haben beziehungsweise jahrelange Erfahrung in diesem Beruf vorweisen können.

  • Dolmetscherkosten beim Gericht

    Für ein Strafverfahren, bei dem der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, muss gemäß Art. 6 Abs. 3 e) der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Dolmetscher für die Muttersprache des Angeklagten hinzugezogen werden. Die Dolmetschleistung, die für alle am Prozess beteiligten Parteien von wesentlicher Bedeutung ist, fällt nicht dem Angeklagten zur Last, sondern wird von der Staatskasse getragen. Somit muss der Angeklagte keine Kosten aufgrund seiner fehlenden Sprachkenntnisse fürchten!