Beratungsleistungen

Sie wollen Ihre Texte in andere Sprachen übersetzen bzw. für andere Länder lokalisieren lassen und wissen nicht, wo sie anfangen sollen? Sie brauchen einen Experten, der Sie durch die notwendigen Schritte führt und Ihnen die verschiedenen Optionen transparent aufzeigt.

Bei mir erhalten Sie fachlich fundierte Antworten unter anderem auf folgende Fragen:

Wo finde ich qualifizierte Übersetzer und Lektoren für mein Projekt?

Wie kann ich die Kosten durch den klugen Einsatz maschineller Übersetzung sparen?

Was muss ich beachten, damit Texte in der Ausgangssprache übersetzungsgerecht formuliert sind?

Welche Dokumente muss ich zwingend übersetzen lassen, wenn ich einen behördlichen oder notariellen Termin wahrnehmen muss?

Welches Referenzmaterial benötigen die Übersetzer und Lektoren, um die beste Übersetzungsqualität zu garantieren?

Welche rechtlichen Vorgaben zur Qualitätssicherung (ISO) muss ich mit bedenken, um Abmahnungen wegen nichtkonformer Übersetzung zu vermeiden?

Was muss ich bei zweisprachigen Dokumenten beachten, die in beiden Sprachen rechtsverbindlich sein sollen?

Wofür brauche ich eine beglaubigte (bestätigte) Übersetzung?

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Hinweis: aktuell werden keine neuen Aufträge angenommen

beglaubigte und staatlich anerkannte Übersetzung

präzise und rechtssicher

mit Versicherungsschutz

DSGVO-konform

inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • Patentanmeldungen

    Patente müssen beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet werden. Anmeldungen können in jeder beliebigen Sprache beim EPA eingereicht werden. Amtssprachen des EPA sind allerdings nur Deutsch, Englisch und Französisch. Wird eine Anmeldung nicht in einer dieser Sprachen eingereicht, muss eine Übersetzung vorgelegt werden.

  • Wann ist eine Vertragsübersetzung rechtsgültig?

    Wenn ein Vertrag nach deutschem Recht geschlossen und eine englische Übersetzung davon erstellt wird, welchen rechtlichen Stellenwert hat die englische Übersetzung? Genießt der deutsche Text bei der Auslegung und rechtlichen Würdigung immer den Vorrang und dient der englische Text lediglich zu Informationszwecken?

  • Dolmetscherkosten beim Gericht

    Für ein Strafverfahren, bei dem der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, muss gemäß Art. 6 Abs. 3 e) der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Dolmetscher für die Muttersprache des Angeklagten hinzugezogen werden. Die Dolmetschleistung, die für alle am Prozess beteiligten Parteien von wesentlicher Bedeutung ist, fällt nicht dem Angeklagten zur Last, sondern wird von der Staatskasse getragen. Somit muss der Angeklagte keine Kosten aufgrund seiner fehlenden Sprachkenntnisse fürchten!