Fachübersetzung

In meiner Tätigkeit als allgemein ermächtigter Übersetzer habe ich vornehmlich mit juristischen Fachtexten wie Verträgen oder Urteilen zu tun. Auf dem rechtlichen Gebiet kenne ich mich auch am besten aus. Außer dem rechtlichen Sachgebiet verfüge ich über profundes Hintergrundwissen in einigen Bereichen des Handels und Marketings, der Technik und IT und Geisteswissenschaften. Ich habe in diesen Themenbereichen zahlreiche Texte übersetzt und die erforderliche Fachkenntnis entweder durch Studium oder Weiterbildungsseminare erworben. Zudem verfüge ich über entsprechende Wörterbücher und Glossare, die mir bei der professionellen Bearbeitung Ihrer Aufträge helfen.

Bei der Übersetzung von Fachtexten kann ich bei Bedarf die CAT-Tools SDL Trados Studio, memoQ oder Across Personal Edition einsetzen. Den Gebrauch dieser Übersetzungsprogramme lernte ich gründlich bei dem renommierten Übersetzungsunternehmen Sandberg Translation Partners Ltd in England, wo ich im Jahr 2012 einen längeren Weiterbildungsaufenthalt absolvierte.

Hier erfahren Sie, warum es sich lohnt, einen freiberuflichen Übersetzer zu beauftragen, statt auf unbekannte Vermittlungsagenturen zurückzugreifen.

 

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  • Sprachmittler als Sachverständige

    Die primäre Aufgabe eines Übersetzers oder Dolmetschers besteht darin, Inhalte in eine andere Sprache originalgetreu und neutral zu übertragen. Allerdings kommt es vor, dass die sprachmittlerische Tätigkeit (entweder mündlich während einer Verhandlung oder schriftlich im Rahmen eines Gutachtens) eine dezidiert wertende Qualität bekommt, wenn beispielsweise in einem Rechtsstreit beurteilt werden muss, ob bestimmte Ausdrücke oder Äußerungen von Dritten korrekt wiedergegeben wurden, ob diese von einem Muttersprachler (ggf. in einem bestimmten Dialekt) stammen, oder ob vorgelegte Urkunden landestypische Sprachmerkmale aufweisen.

  • Dolmetscherkosten beim Gericht

    Für ein Strafverfahren, bei dem der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, muss gemäß Art. 6 Abs. 3 e) der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Dolmetscher für die Muttersprache des Angeklagten hinzugezogen werden. Die Dolmetschleistung, die für alle am Prozess beteiligten Parteien von wesentlicher Bedeutung ist, fällt nicht dem Angeklagten zur Last, sondern wird von der Staatskasse getragen. Somit muss der Angeklagte keine Kosten aufgrund seiner fehlenden Sprachkenntnisse fürchten!

  • Tipps zur Sprachförderung von Kindern für Eltern

    Ihr Kind beginnt eine neue Fremdsprache zu erlernen. Sicher erinnern Sie sich noch an Ihre eigene Schulzeit und wie schwer man sich oft damit tut, Vokabeln zu lernen oder die unliebsamen Hausaufgaben zu erledigen. Als Elternteil hat man es oft nicht leicht, das Kind zu unterstützen. Mit einfachen Tricks können Sie ihrem Kind allerdings einen Motivationsschub und leichte Hilfe anbieten.