Dolmetschen bei der Polizei
Wann wird bei der Polizei gedolmetscht?Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2010/64/EU muss jedem Verdächtigen oder Beschuldigten im Rahmen der polizeilichen Vernehmung ein Dolmetscher gestellt werden, sofern
Im Zuge der immer häufiger eingesetzten maschinellen Übersetzung, die unkorrigiert und ungeprüft selbst in sensiblen Bereichen in unbedarfter Weise eingesetzt wird, kommt es zunehmend zu erheblichen Sach-, Vermögens- oder Personenschäden aufgrund von Übersetzungsfehlern. Wie soll man jedoch nachweisen, dass der Schaden durch solche entstand? Durch ein entsprechendes Gutachten eines gerichtlich ermächtigten Urkundenübersetzers können Sie belegen, dass der Schadensverursacher keine einwandfreie Übersetzung verwendet und dadurch seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.
Sie befinden sich in einem Rechtsstreit, bei dem Übersetzungsfehler eine Rolle spielen? Dann brauchen Sie ein Gutachten von einem sachverständigen Urkundenübersetzer, das Sie als Beweismittel verwenden können. Sie sind hier richtig, wenn es sich um Übersetzungen in oder aus dem Englischen oder Polnischen handelt.
Wenn eine Übersetzung bzw. Verdolmetschung Fehler aufweist, missverständlich oder auf sonstige Weise von mangelnder Qualität ist und dadurch zu einem Sach-, Vermögens- oder Personenschaden führt, dann muss dies im Gerichtsverfahren entsprechend nachgewiesen werden. Zu diesem Zweck benötigen Sie ein Gutachten: Der prüfende Sprachexperte in seiner Eigenschaft als gerichtlich ermächtigter Urkundenübersetzer ermittelt die Übersetzungsmängel, weist präzisere alternative Formulierungen aus und erstellt eine eigene, verbesserte Version zu Vergleichszwecken.
Die Höhe des Honorars bemisst sich nach dem Gesetz über die Vergütung von Sachverständigen, Dolmetscherinnen, Dolmetschern, Übersetzerinnen und Übersetzern sowie die Entschädigung von ehrenamtlichen Richterinnen, ehrenamtlichen Richtern, Zeuginnen, Zeugen und Dritten (JVEG-Gesetz). Übersetzungs- und Sachverständigenleistungen sind Teil der Prozesskosten und müssen im Falle des Sieges grundsätzlich von der gegnerischen Partei beglichen werden.
Wann wird bei der Polizei gedolmetscht?Auf Grundlage der EU-Richtlinie 2010/64/EU muss jedem Verdächtigen oder Beschuldigten im Rahmen der polizeilichen Vernehmung ein Dolmetscher gestellt werden, sofern
Beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen für amtliche Zwecke werden in Deutschland von ermächtigten Urkundenübersetzern erstellt. Dabei wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der Übersetzung gemäß § 142 Abs. 3
„Beglaubigen“ bedeutet im Amtsdeutsch so viel wie die Richtigkeit von etwas bescheinigen. Man kann etwa eine Unterschrift, eine Kopie oder eine Übersetzung beglaubigen. Dadurch wird