Als Ausländer in Deutschland heiraten

In Zeiten zunehmender Globalisierung finden immer mehr Paare mit verschiedenen Staatsbürgerschaften zueinander und wollen den Bund fürs Leben eingehen. Eine Hochzeit in Deutschland bedeutet zwar, dass die Eheschließung nach deutschen Regelungen erfolgt, dadurch gilt jedoch nicht zwingend nur deutsches Recht für die Eheleute gilt. Aus der Rechtsordnung des Heimatstaates von ausländischen Ehepartnern können sich abweichende Bestimmungen z. B. für das Namens- oder Sorgerecht ergeben. Außerdem kann die Ehe auch nach ausländischem Recht geschlossen werden.

Solche Fragen werden bei der Anmeldung zur Eheschließung erörtert, bei der im Falle mangelnder Sprachkenntnisse ein Dolmetscher anwesend sein muss.

Ehevoraussetzungen

Grundsätzlich müssen beide Ehepartner die Zulässigkeitsvoraussetzungen für eine Ehe in ihren jeweiligen Heimatländern erfüllen. Hierunter fallen etwa das entsprechende Mindestalter und die Ehefähigkeit. Bei einer Hochzeit von Paaren mit unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten sind in der Regel folgende Unterlagen beizubringen:
- ein gültiger Personalausweis/Reisepass/ Identifikationsnachweis
- Geburtsurkunde
- Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde, nicht älter als vier Wochen, (eine einfache Meldebestätigung reicht nicht aus)
- Ehefähigkeitszeugnis aus dem Heimatland. Falls dieser Staat keine Ehefähigkeitszeugnisse ausstellt, kann man beim Präsidenten des OLG eine Befreiung beantragen

Urkunden und Unterlagen in fremder Sprache müssen von öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzern in die deutsche Sprache übersetzt und beglaubigt werden. Je nach Herkunftsland kann auch eine Legalisation oder Apostille notwendig sein. Das gilt auch für im Ausland geborene Deutsche!

Besonders wichtig in Bezug auf die Übersetzung dieser Dokumente ist die notwendige Präzision. Dies setzt auch entsprechende Kenntnisse des Übersetzers voraus. So muss dieser eine Abstammungsurkunde und eine Geburtsurkunde ebenso unterscheiden können wie ein endgültiges und ein rechtskräftiges Scheidungsurteil. Auch muss der Übersetzer wissen, welche Voraussetzungen ggf. in anderen Ländern zu erfüllen sind, um bspw. eine US-amerikanische Heiratslizenz einordnen zu können. Dies setzt naturgemäß auch Recherche voraus, um ein Ergebnis zu erzielen, das allen behördlichen Anforderungen gerecht wird.

Aufenthalt
Da der Ehepartner durch die Hochzeit nicht automatisch deutscher Staatsangehöriger wird, sind auch aufenthaltsrechtliche Aspekte zu beachten. Durch die Heirat entsteht ein Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis, die meistens für drei Jahre befristet ist. Grundvoraussetzung hierfür ist eine eheliche Hauptwohnung in Deutschland. Nach Ablauf von drei Jahren erhält der ausländische Ehepartner, sofern die gesetzlichen Integrationsbedingungen vorliegen, eine Niederlassungserlaubnis (unbefristete Aufenthaltserlaubnis). Bei mindestens zweijähriger Ehe besteht für den ausländischen Ehepartner die Möglichkeit, über einen Antrag auf Einbürgerung die deutsche Staatsangehörigkeit zu erwerben.

Bei fast allen Dokumenten, die Ehe, Aufenthalt und Staatsbürgerschaft regeln, handelt es sich um öffentliche Urkunden, die in beglaubigter Form übersetzt werden müssen. Mehr Informationen zum Thema beglaubigte Übersetzung finden Sie hier.

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