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Blog

  • Dolmetscherkosten beim Gericht

    Für ein Strafverfahren, bei dem der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, muss gemäß Art. 6 Abs. 3 e) der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Dolmetscher für die Muttersprache des Angeklagten hinzugezogen werden. Die Dolmetschleistung, die für alle am Prozess beteiligten Parteien von wesentlicher Bedeutung ist, fällt nicht dem Angeklagten zur Last, sondern wird von der Staatskasse getragen. Somit muss der Angeklagte keine Kosten aufgrund seiner fehlenden Sprachkenntnisse fürchten!

  • Polen als Investitionsziel

    Im Laufe der letzten 25 Jahre entwickelte sich Polen zu einem beliebten Investitionsland für Unternehmen aus der ganzen Welt. Das Investitionsvolumen beträgt jährlich etwa 26 Milliarden Euro, wovon annähernd 20 Prozent aus Deutschland stammen. Insgesamt machen die ausländischen Investitionen 40 % des polnischen Bruttoinlandsproduktes aus. Dies zeigt, wie attraktiv der Standort Polen geworden ist.

  • Dolmetschen bei der Polizei

    Müssen Sie bei der Polizei eine Aussage machen? Brauchen Sie Verständigungshilfe bei einem Gespräch mit Ihrem Anwalt? Ihnen steht von Amts wegen ein kostenloser Dolmetscher zu!