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Sprachmittler als Sachverständige
Die primäre Aufgabe eines Übersetzers oder Dolmetschers besteht darin, Inhalte in eine andere Sprache originalgetreu und neutral zu übertragen. Allerdings kommt es vor, dass die sprachmittlerische Tätigkeit (entweder mündlich während einer Verhandlung oder schriftlich im Rahmen eines Gutachtens) eine dezidiert wertende Qualität bekommt, wenn beispielsweise in einem Rechtsstreit beurteilt werden muss, ob bestimmte Ausdrücke oder Äußerungen von Dritten korrekt wiedergegeben wurden, ob diese von einem Muttersprachler (ggf. in einem bestimmten Dialekt) stammen, oder ob vorgelegte Urkunden landestypische Sprachmerkmale aufweisen.
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Beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur
Eine beglaubigte (bestätigte) Übersetzung in physischer Form muss zwingend mit Unterschrift und Siegel des ermächtigten Urkundenübersetzers versehen werden. Seit einigen Jahren stellt die qualifizierte elektronische Signatur eine rechtsgültige Alternative zur „klassischen“ Beglaubigung auf Papier dar.
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Patentanmeldungen
Patente müssen beim Europäischen Patentamt (EPA) angemeldet werden. Anmeldungen können in jeder beliebigen Sprache beim EPA eingereicht werden. Amtssprachen des EPA sind allerdings nur Deutsch, Englisch und Französisch. Wird eine Anmeldung nicht in einer dieser Sprachen eingereicht, muss eine Übersetzung vorgelegt werden.