Wird eine beglaubigte Übersetzung aus Deutschland im Ausland anerkannt?

Eine Bemerkung vorneweg: Ich übersetze seit Jahren regelmäßig Dokumente ins Englische und Polnische und versehe sie mit Beglaubigungsvermerken unter Berufung auf meine allgemeine Ermächtigung beim Landgericht Frankfurt. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass eine von mir erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland nicht anerkannt worden wäre. Dennoch sollten Sie immer davon ausgehen, dass beglaubigte Übersetzungen wie auch beglaubigte Abschriften deutscher Urkunden außerhalb der Europäischen Union möglicherweise nicht akzeptiert werden. In vielen Fällen ist es erforderlich, Dokumente mit der Apostille zu versehen, in der die Echtheit der Unterschrift oder die Eigenschaft der Urkundsperson für ausländische Zwecke bescheinigt wird. Staaten, die am Apostilleverfahren nicht teilnehmen, verlangen in der Regel eine Beglaubigung im Wege der Legalisation. Mehr Informationen dazu finden Sie in meinem Blog hier.

Gehen Sie auf Nummer sicher!

Aufgrund der EU-Verordnung Nr. 2016/1191 kann man davon ausgehen, dass in Deutschland beglaubigte Übersetzungen in einem anderen EU-Mitgliedsstaat problemlos anerkannt werden. Dennoch unterliegt das Übersetzer- und Dolmetscherwesen ausschließlich den Gesetzen des jeweiligen Mitgliedsstaates. Je nach Sprachkombination werden Sie daher zahlreiche Beispiele finden, die auf Widersprüchlichkeiten in dieser Frage hinweisen.

Aus diesem Grund sind Sie gut beraten, sich direkt bei der ausländischen Stelle, die eine Übersetzung in beglaubigter Form von Ihnen verlangt, nach deren Anforderungen zu erkundigen. Wenn Sie mit der ausländischen Stelle, sei es ein Ministerium, ein Amt, eine Universität, ein Unternehmen oder eine andere öffentliche Einrichtung, in Kontakt stehen, dann können Sie gerne auf meine Homepage verweisen und direkt fragen, ob meine Qualifikation als in Deutschland staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer akzeptiert wird.

Haftungsausschluss
Alle Angaben zu Rechtsthemen auf dieser Homepage dienen lediglich zu Informationszwecken und stellen keine Rechtsberatung dar. Die Hinweise erfolgen stets nach bestem Wissen und Gewissen. Allerdings kann dafür keinerlei Haftung übernommen werden.