Legalisation, Apostille, Beglaubigung - was nun eigentlich?

Die Legislation ist die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde Verwendung finden soll.

Die Haager Apostille bestätigt, wie die Legalisation, die Echtheit einer Urkunde. Sie wird jedoch von einer dazu bestimmten Behörde des Staates, durch den die Urkunde ausgestellt wurde, erteilt. Damit ist eine Beteiligung eines Beamten des Staates, indem die Urkunde Verwendung finden soll, nicht mehr nötig.

Die Haager Apostille basiert auf einem Abkommen zwischen Staaten, die wechselseitig keine Legalisation voneinander verlangen. Die Unterzeichnerstaaten des Haager Abkommens finden sie hier.

Müssen Übersetzungen überbeglaubigt werden?

Beglaubigte Übersetzungen ins Deutsche werden als solche von allen deutschen Behörden angenommen und bedürfen keiner weiteren Bestätigung. Anders verhält es sich mit beglaubigten Übersetzungen in eine Fremdsprache. In einigen Fällen wird ein Nachweis über die Beeidigung des Übersetzers bzw. über die Echtheit seines Stempels bzw. seiner Unterschrift verlangt. Zu diesem Zweck kann ich eine Apostille für Sie einholen, in der meine Funktion als allgemein ermächtigter Übersetzer für ausländische Zwecke bescheinigt wird.

Gehen Sie auf Nummer sicher!

Beachten Sie, dass jeder Staat selbst darüber entscheidet, welche Voraussetzungen er für die Bestätigung der Echtheit einer öffentlichen Urkunde oder einer beglaubigten Übersetzung verlangt. Es ist daher immer sinnvoll, sich zuvor bei dem entsprechenden Konsulat oder der entsprechenden Botschaft zu erkundigen.
Mehr Informationen zur Anerkennung der in Deutschland beglaubigten Übersetzungen im Ausland finden Sie hier.

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