Impressum

Adam Galamaga, M. A.
Staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer für Deutsch, Englisch und Polnisch

— § Landgericht Frankfurt am Main / Oberlandesgericht Koblenz —

117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

Berufsspezifische Angaben:

Gesetzliche Berufsbezeichnungen:
- staatlich geprüfter Übersetzer für die englische Sprache
- staatlich geprüfter Übersetzer für die polnische Sprache
- staatlich geprüfter Dolmetscher für die englische Sprache
- staatlich geprüfter Dolmetscher für die polnische Sprache

Die Berufsbezeichnungen wurden in Deutschland verliehen.

Allgemeine Beeidigung als Dolmetscher und allgemeine Ermächtigung als Übersetzer (siehe Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen)
Rechtsgrundlage für die Berufsausübung: Hessisches Dolmetscher- und Übersetzergesetz, Gerichtsdolmetschergesetz
Aufsichtsbehörden: Landgericht Frankfurt am Main, Oberlandesgericht Koblenz

Angaben zum Betrieb:

USt-IdNr.: DE264279496
Zuständiges Finanzamt: Mainz-Mitte
Zuständige Datenschutzbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Hiscox

Zahlungsmöglichkeiten:

Überweisung, Bargeld, Nachnahme der Deutschen Post AG

Copyright und Haftungsausschluss:

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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:

Sollte der Inhalt oder die Gestaltung Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass rechtmäßig beanstandete Passagen oder Teile in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwalts zur, für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen und würde damit einen Verstoß gegen das UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliches Motiv, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

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