Bewerbungscheck

Möchten Sie sich in einem englischsprachigen Land oder in Polen um eine Arbeitsstelle bewerben und sind sich nicht sicher, ob Ihr Motivationsschreiben und Lebenslauf stilsicher formuliert sind? Ich korrigiere Ihre Dokumente und teile Ihnen Verbesserungsvorschläge bezüglich des Inhalts und der Form mit.

Ich lektoriere Ihre Bewerbungsunterlagen nicht nur unter rein sprachlichen Aspekten, sondern berücksichtige spezifisch wichtige Details für Sie und recherchiere diese bei Bedarf.

Wussten Sie zum Beispiel, dass deutsche Arbeitgeber meist einen "tabellarischen Lebenslauf" erwarten? Was muss in einem solchen Lebenslauf stehen und was sind die No-Gos? Erwartet ein britischer Personaler die Angabe der Konfession? Wenn nicht, warum? Was versteht man unter einem Motivationsschreiben in Polen und wie lang sollte es sein?

Schicken Sie mir einfach Ihre Unterlagen zu und beschreiben Sie das Bewerbungsverfahren.

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  • Was kostet eine Übersetzung?

    Im Gegensatz zu einigen anderen freien Berufen sind Übersetzer und Dolmetscher an keine Gebührenordnung gebunden. Eine allgemein verpflichtende Gebührenordnung wäre nicht sinnvoll, weil Übersetzungsprojekte je nach Fachgebiet, Umfang und Sprachkombination sehr unterschiedlich ausfallen können. Als einzige Ausnahme steht das Justizvergütungs- und entschädigungsgesetz (JVEG) da, das für Klarheit und Gleichheit im juristischen Bereich sorgt.

  • Wird eine beglaubigte Übersetzung aus Deutschland im Ausland anerkannt?

    Ich übersetze seit Jahren regelmäßig Dokumente ins Englische und Polnische und versehe sie mit Beglaubigungsvermerken unter Berufung auf meine allgemeine Ermächtigung beim Landgericht Frankfurt. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass eine von mir erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland nicht anerkannt worden wäre.

  • Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung

    Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Name, Wohnort, Steuernummer, Religionszugehörigkeit etc.) von natürlichen Personen regelt. Die Unternehmen müssen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, Verträge mit Auftragsdatenverarbeitern (z. B. Subunternehmen) abschließen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln, sowie ihre Kunden um eine Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten bitten. Zudem müssen so genannte technische und organisatorische Maßnahmen für die Datensicherheit getroffen werden.