Terminologiearbeit

Je breiter die Palette an Produkten oder Dienstleistungen wird, umso eher müssen Unternehmen dafür Sorge tragen, dass ihre Inhalte, sei es Werbebroschüren oder Technische Dokumentationen, konsistent bleiben und den Wiedererkennungswert für Kunden und Mitarbeiter behalten. Gerade bei mehrsprachiger Kommunikation ist eine systematische Erfassung von Begriffen erforderlich, um Verwirrung zu vermeiden.

Sie sind bei mir richtig, wenn Sie Terminologien in deutscher, englischer und polnischer Sprache pflegen. Dienstleistungen im Bereich Terminologiearbeit umfassen:

strukturierte Erfassung von Termini

Erarbeitung einer Corporate Language

Erstellung von Datenbanken, Glossaren und Translation Memories

Vergleich von Texten auf konsistente Verwendung der Begriffe (intertextuelle Plausibilitätsprüfung)

Festlegung von möglichen und verbotenen Synonymausdrücken

Ermittlung von Einsparpotenzialen bei Übersetzungskosten

Flaggen Dreieck

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Blog

  • Google Übersetzer als Alternative?

    Die Meinung, dass der Übersetzerberuf inzwischen vom Aussterben bedroht sei, verbreitet sich schon seit geraumer Zeit. Maschinelle Übersetzung (MÜ) von Anbietern wie Google oder Bing sei schließlich schon heute kostenlos und jederzeit verfügbar. Zugegeben: die MÜ wird mit jedem Jahr besser. Sie eignet sich durchaus für manchen privaten Gebrauch, zum Beispiel, wenn man gerade im Ausland ist und schnelle Hilfe bei der Wegbeschreibung oder Hotelbuchung benötigt. Auch wenn man sich auf die vorgeschlagenen Übersetzungen nur bedingt verlassen kann, wird die Kommunikation dadurch leichter.

  • Dolmetscherkosten beim Gericht

    Für ein Strafverfahren, bei dem der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, muss gemäß Art. 6 Abs. 3 e) der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Dolmetscher für die Muttersprache des Angeklagten hinzugezogen werden. Die Dolmetschleistung, die für alle am Prozess beteiligten Parteien von wesentlicher Bedeutung ist, fällt nicht dem Angeklagten zur Last, sondern wird von der Staatskasse getragen. Somit muss der Angeklagte keine Kosten aufgrund seiner fehlenden Sprachkenntnisse fürchten!

  • Was ist eine Beglaubigung?

    „Beglaubigen“ bedeutet im Amtsdeutsch so viel wie die Richtigkeit von etwas bescheinigen. Man kann etwa eine Unterschrift, eine Kopie oder eine Übersetzung beglaubigen. Dadurch wird deren Echtheit für amtliche Verwendungszwecke nachgewiesen.