Hier finden Sie eine Liste von Fragen, die mir am häufigsten gestellt werden. Klicken Sie einfach auf einen Button, um die Antwort auf die Sie interessierende Frage anzeigen zu lassen.
Was kostet eine Übersetzung?
Für beglaubigte Übersetzungen von amtlichen Dokumenten wie Geburtsurkunden oder Schulzeugnissen gelten Zeilenpreise nach dem Gesetz über die Vergütung von Dolmetschern und Übersetzern (JVEG). Bei sonstigen Fachtexten variiert das Honorar je nach Textsorte und Schwierigkeitsgrad. In manchen Fällen können Übersetzungskosten übernommen oder zurückerstattet werden. Einzelheiten dazu finden Sie hier.
Welche Dokumente müssen in beglaubigter Form übersetzt werden?
Offizielle Dokumente, die im internationalen Rechtsverkehr und Urkundenwesen Verwendung finden, müssen in die Amtssprache übertragen und mit Unterschrift, Stempel und Beglaubigungsvermerk des Urkundenübersetzers bescheinigt werden, damit sie rechtswirksam werden. Hier finden Sie eine Übersicht von Urkunden, für die häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird.
Wird die beglaubigte Übersetzung in einem anderen Bundesland anerkannt?
Ja, die Beglaubigung wird von Behörden, Ämtern, Gerichten, Hochschulen und allen anderen öffentlichen Einrichtungen im gesamten Bundesgebiet anerkannt. Die Grundlage dafür bildet die Änderung, die am 30.10.2008 im Art. 142 Abs. 3 der Zivilprozessordnung (Anordnung der Urkundenvorlegung) gemacht wurde. Nach Art. 189 des Gerichtsverfassungsgesetzes bin ich auch befugt, vor allen Gerichten des Bundes und der Länder unter Eid zu dolmetschen.
Wird die beglaubigte Übersetzung im Ausland anerkannt?
Für die Anerkennung der in Deutschland beglaubigten Übersetzungen im Ausland gibt es keine einheitliche Regelung, weshalb Sie sich im Idealfall bei der betreffenden ausländischen Behörde, die Ihre Urkunden in beglaubigter Übersetzung annehmen soll, direkt erkundigen sollten. In der Praxis werden beglaubigte Übersetzungen aus Deutschland ohne Weiteres akzeptiert. Ich fertige regelmäßig beglaubigte Übersetzungen ins Englische und Polnische an und es ist mir kein Fall bekannt, der das Gegenteil beweisen würde. Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier.
Muss ich das Dokument zum Übersetzen im Original vorlegen?
Es besteht die Möglichkeit, die Übereinstimmung der Übersetzung mit einer amtlich beglaubigten oder nicht beglaubigen Abschrift (einfache Kopie bzw. Scan/Faxnachricht) zu bescheinigen. Bei der Übermittlung einer Kopie Ihres Originaldokuments achten Sie bitte darauf, dass sie vollständig und gut lesbar ist. Weitere Hinweise zur Vorlage des Originals finden Sie hier.
Wie kann ich Dokumente zum Übersetzen einreichen?
Es gibt mehrere Möglichkeiten. Sie können mir Ihre Dokumente per Post oder eingescannt per E-Mail oder Kontaktformular zuschicken, nach Vereinbarung eines Termins in Mainz persönlich übergeben oder in meinen (sicheren) Briefkasten unter Angabe Ihrer Kontaktdaten einwerfen. Der Postversand von vertraulichen Dokumenten sollte aus Sicherheitsgründen per Einschreiben erfolgen.
Muss ich mein Dokument vollständig übersetzen lassen?
Es kann sinnvoll erscheinen, auf die Übersetzung der für den gegebenen Verwendungszweck nicht relevanten Inhalte zu verzichten. Bei der Erstellung einer so genannten auszugsweisen beglaubigten Übersetzung müssen allerdings alle Auslassungen in Form einer Anmerkung des Übersetzers bzw. einer Fußnote kenntlich gemacht werden, damit es für Dritte ersichtlich ist, dass bestimmte Passagen im Zieltext fehlen.
Wenn die Übersetzung das Originaldokument nicht eins zu eins wiedergibt, kann sie wegen Unvollständigkeit zurückgewiesen werden. Wenn Sie das Dokument in beglaubigter Form für amtliche Zwecke benötigen, sollten Sie daher bei dem zuständigen Beamten nachfragen, ob eine auszugsweise Übersetzung anerkannt wird.
Kann ich die beglaubigte Übersetzung auch digital erhalten?
Ja, und zwar in zwei verschiedenen Formen:
1. Als einfacher Scan (JPG- oder PDF-Datei). Der Scan hat nicht die Rechtskraft eines Originals, kann aber bei den meisten Stellen vorab eingereicht werden, um den Prozess zu beschleunigen bzw. die Frist zu wahren.
2. Als Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur. Die digitale Übersetzung ist mit einem Berufsattribut versehen und daher genauso rechtsgültig wie das „physische“ Original mit Siegel und Unterschrift. Voraussetzung ist, dass die annehmende Stelle die digital beglaubigte Übersetzung annehmen und verarbeiten kann.
Wie kann ich meine Rechnung begleichen?
Die Zahlung kann in bar, per Überweisung, PayPal, oder Nachnahme erfolgen. Wird die Zahlung des Honorars nach der Lieferung der Übersetzung vereinbart, dann ist der Rechnungsbetrag innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Lieferung der geleisteten Übersetzung und Rechnung fällig.
Wird meiner Rechnung eine Mehrwertsteuer angerechnet?
Die gesetzliche Umsatzsteuer für Dienstleistungen beträgt 19 % des Nettopreises und entfällt nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz nur dann, wenn Ihr Unternehmen in einem anderen EU-Land (innergemeinschaftliche Lieferung) bzw. in sonstigem Ausland seinen Sitz hat. Privatkunden sind unabhängig von ihrem Aufenthaltsort umsatzsteuerpflichtig.
Verjähren beglaubigte Übersetzungen?
Nein. Selbst in 50 Jahren und später bleibt ein Beglaubigungsvermerk gültig.
Können Sie meinen Namen/Geburtsort eindeutschen?
Personennamen müssen in die Übersetzung so übernommen werden, wie sie im Original geschrieben sind. Allerdings kann ich in Klammern (so genannte Anmerkung des Übersetzers) darauf hinweisen, dass die deutsche Variante des Vornamens von der fremdsprachigen Schreibweise abweicht (z.B. "John" für "Johannes").
Ortsnamen werden nur dann eingedeutscht, wenn sie unter dem deutschen Namen allgemein bekannt sind (z.B. "Kapstadt" für "Cape Town" oder "Danzig" für "Gdańsk"). Bei Namen von Orten, die vor 1945 zum Deutschen Reich gehörten, vermerke ich sowohl die polnische als auch die deutsche Bezeichnung. Dies ist zum Beispiel bei Geburtsurkunden geboten, um unnötige Verwirrung zu vermeiden.
Können Sie eine beglaubigte Abschrift meines Originaldokuments anfertigen?
Eine "amtlich beglaubigte Kopie" bzw. "öffentlich beglaubigte Kopie" Ihres Dokuments, die oft zur Vorlage bei deutschen Behörden verlangt wird, hat mit beglaubigter Übersetzung nichts zu tun, sondern wird Ihnen von einem Bürgeramt oder Ortsgericht ausgestellt.
Werden Ihre Übersetzungen von einer anderen Person Korrektur gelesen?
Bei amtlichen Dokumenten, die beglaubigt übersetzt werden müssen, wird aufgrund der Vertraulichkeitsverpflichtung auf fremdes Lektorat ausnahmslos verzichtet. Es ist stets Aufgabe eines einzelnen ermächtigten Übersetzers, die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Originaltext zu bescheinigen. Dies bedeutet, dass die eigene Übersetzung mehrfach überprüft werden sollte. Bei sonstigen Texten kann bei Bedarf das so genannte Vier-Augen-Prinzip angewendet werden. Übersetzungen können dann von meinem Kollegen lektoriert werden, wobei das Lektorat zusätzlich in Rechnung gestellt werden muss.
Ich habe das Dokument selbst übersetzt, können Sie es einfach nur beglaubigen?
Nein, das ist nicht möglich. Abgesehen davon, dass nur eigene Übersetzungen beglaubigt werden dürfen, müsste ich den Text ohnehin nach eigenem Urteil umformulieren. Schließlich setze ich darunter meine eigene Unterschrift und hafte zivil- und strafrechtlich für jeden im Zieltext verwendeten Ausdruck.