Impressum

Adam Galamaga, M. A.
Staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer für Deutsch, Englisch und Polnisch

— § Landgericht Frankfurt am Main / Oberlandesgericht Koblenz —

117er Ehrenhof 3a, 55118 Mainz

 

Berufsspezifische Angaben:

Gesetzliche Berufsbezeichnungen:
- staatlich geprüfter Übersetzer für die englische Sprache
- staatlich geprüfter Übersetzer für die polnische Sprache
- staatlich geprüfter Dolmetscher für die englische Sprache
- staatlich geprüfter Dolmetscher für die polnische Sprache

Die Berufsbezeichnungen wurden in Deutschland verliehen.

Allgemeine Beeidigung als Dolmetscher und allgemeine Ermächtigung als Übersetzer (siehe Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der Landesjustizverwaltungen)
Rechtsgrundlage für die Berufsausübung: Hessisches Dolmetscher- und Übersetzergesetz, Gerichtsdolmetschergesetz
Aufsichtsbehörden: Landgericht Frankfurt am Main, Oberlandesgericht Koblenz

Angaben zum Betrieb:

USt-IdNr.: DE264279496
Zuständiges Finanzamt: Mainz-Mitte
Zuständige Datenschutzbehörde: Der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Rheinland-Pfalz
Berufs- und Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung: Hiscox

Zahlungsmöglichkeiten:

Überweisung, Bargeld, Nachnahme der Deutschen Post AG

Copyright und Haftungsausschluss:

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Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt:

Sollte der Inhalt oder die Gestaltung Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir unter Berufung auf § 8 Abs. 4 UWG, um eine angemessene, ausreichend erläuternde Nachricht ohne Kostennote. Wir garantieren, dass rechtmäßig beanstandete Passagen oder Teile in angemessener Frist entfernt bzw. den rechtlichen Vorgaben umfänglich angepasst werden, ohne dass die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Die Einschaltung eines Anwalts zur, für den Dienstanbieter kostenpflichtigen Abmahnung, entspricht nicht dessen wirklichem oder mutmaßlichem Willen und würde damit einen Verstoß gegen das UWG wegen der Verfolgung sachfremder Ziele als beherrschendes Motiv der Verfahrenseinleitung, insbesondere einer Kostenerzielungsabsicht als eigentliches Motiv, sowie einen Verstoß gegen die Schadensminderungspflicht darstellen.

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    Den deutschen Markt haben Sie erfolgreich erobert. Wie soll es weitergehen? Oft lautet die Antwort auf diese Frage: Wachstum im Ausland und Internationalisierung. Ob nun die Expansion nach West- oder Osteuropa, oder der Einstieg in den US-Markt oder den asiatischen Markt, die Fragen sind oft die gleichen.

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    Die primäre Aufgabe eines Übersetzers oder Dolmetschers besteht darin, Inhalte in eine andere Sprache originalgetreu und neutral zu übertragen. Allerdings kommt es vor, dass die sprachmittlerische Tätigkeit (entweder mündlich während einer Verhandlung oder schriftlich im Rahmen eines Gutachtens) eine dezidiert wertende Qualität bekommt, wenn beispielsweise in einem Rechtsstreit beurteilt werden muss, ob bestimmte Ausdrücke oder Äußerungen von Dritten korrekt wiedergegeben wurden, ob diese von einem Muttersprachler (ggf. in einem bestimmten Dialekt) stammen, oder ob vorgelegte Urkunden landestypische Sprachmerkmale aufweisen.

  • Neulich beim Standesamt: Waren Sie schon einmal mit einer anderen Frau zusammen?

    „Es werden nicht Wörter, sondern Inhalte übersetzt“ – so habe ich es mir vor einigen Jahren sagen lassen. Diese Bemerkung ist in ihrem Kern richtig, aber unvollständig. Beim Übersetzen und Dolmetschen wird der Inhalt des Gesagten nicht nur in einer anderen Sprache erläutert, sondern es kommt dabei unweigerlich auch zur Vermittlung kultureller Besonderheiten (die wiederum ihre eigenen sprachlichen Probleme bereiten).