§ Online-Anfrage für Urkundenübersetzung


Benötigen Sie eine beglaubigte Übersetzung Ihres Dokuments in Deutsch, Englisch oder Polnisch für amtliche Zwecke? Dann sind Sie hier genau richtig! Als staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer am Landgericht Frankfurt und Oberlandesgericht Koblenz stehe ich Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung.

Hier finden Sie eine Übersicht von Urkunden, für die häufig eine beglaubigte Übersetzung benötigt wird.

Beim Ausfüllen dieses Formulars erfahren Sie in wenigen Minuten alle wichtigen Informationen und erhalten anschließend einen unentgeltlichen Kostenvoranschlag. Wenn Sie möchten, können Sie optionale Felder ausfüllen, damit ich Sie als Vollzeitprofi mit 10-jähriger Berufserfahrung gezielt beraten und Ihnen das preisgünstigste und qualitativ beste Angebot unterbreiten kann.

Häufig werde ich gefragt, welche Dokumente übersetzt werden müssen, und ob die Übersetzung auch auszugsweise erfolgen kann. Eine verbindliche Auskunft darüber kann lediglich die Stelle geben, bei der die Unterlagen vorgelegt werden sollen. Anhand meiner langjährigen Erfahrung und meiner Kenntnis der bürokratischen Abläufe kann ich Ihnen jedoch bei Bedarf wertvolle Hinweise geben, damit Sie bestens informiert sind und Ihnen keine überflüssigen Kosten entstehen. Diese Zusatzleistung ist für Sie kostenlos.

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inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • Dolmetscher beim Immobilienkauf

    Immobilien in Deutschland werden immer häufiger von ausländischen Käufern erworben. Sobald der Notartermin oder das Beratungsgespräch bei der Bank naht, wird es kritisch: Alle Inhalte müssen verstanden werden, was an der Sprachbarriere scheitern kann. Sie brauchen in diesem Fall einen professionellen Dolmetscher, der die entsprechende Qualifikation und Fachkenntnis mitbringt. Bei englisch- und polnischsprachigen Käufern sind Sie bei mir richtig!

  • Dolmetscherkosten beim Gericht

    Für ein Strafverfahren, bei dem der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, muss gemäß Art. 6 Abs. 3 e) der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Dolmetscher für die Muttersprache des Angeklagten hinzugezogen werden. Die Dolmetschleistung, die für alle am Prozess beteiligten Parteien von wesentlicher Bedeutung ist, fällt nicht dem Angeklagten zur Last, sondern wird von der Staatskasse getragen. Somit muss der Angeklagte keine Kosten aufgrund seiner fehlenden Sprachkenntnisse fürchten!

  • Wann ist eine Vertragsübersetzung rechtsgültig?

    Wenn ein Vertrag nach deutschem Recht geschlossen und eine englische Übersetzung davon erstellt wird, welchen rechtlichen Stellenwert hat die englische Übersetzung? Genießt der deutsche Text bei der Auslegung und rechtlichen Würdigung immer den Vorrang und dient der englische Text lediglich zu Informationszwecken?