Referenzen Übersetzungen
Fachübersetzung Recht, Medien und PR, Handel und Marketing, Technik und IT, Sonstige Referenzen
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Gerichts- und Notariatsdolmetschen, Verhandlungsdolmetschen, Dolmetschen beim Standesamt
Dolmetschen im juristischen Bereich, Übersetzen in Marketing und PR, CAT-Tools, Weiterbildungsaufenthalte in Großbritannien, Sonstige Seminare
Bei jedem Kauf wird dem Anbieter ein Vertrauensvorschuss gewährt. Oft ist es für den Kunden aber nicht ersichtlich, nach welchen Kriterien er überhaupt die Entscheidung treffen soll. Hat man es mit einer Branche zu tun, die man nicht kennt, fällt die Kaufentscheidung noch schwerer.
„Beglaubigen“ bedeutet im Amtsdeutsch so viel wie die Richtigkeit von etwas bescheinigen. Man kann etwa eine Unterschrift, eine Kopie oder eine Übersetzung beglaubigen. Dadurch wird deren Echtheit für amtliche Verwendungszwecke nachgewiesen.
In Deutschland ist es üblich, Übersetzungsarbeiten nach so genannten Normzeilen abzurechnen. Unter einer Normzeile versteht man 55 Anschläge inklusive Leerzeichen. Als Grundlage der Preiskalkulation kann entweder die Anzahl der Anschläge im Ausgangs- oder aber im Zieltext herangezogen werden. Bei Texten, die nicht elektronischer Form vorliegen, wird zum Zwecke der Honorarberechnung meist der Zieltext, also die fertigte Übersetzung, zugrunde gelegt.
Die Übersetzung von Gebrauchsanweisungen, Websites, Verträgen oder anderen Dokumenten muss oft nicht nur in einer oder zwei, sondern in einer Vielzahl von Sprachen erfolgen. Dies geschieht regelmäßig unter großem Zeit- und Kostendruck.