Sachverständigengutachten

Im Zuge der immer häufiger eingesetzten maschinellen Übersetzung, die unkorrigiert und ungeprüft selbst in sensiblen Bereichen in unbedarfter Weise eingesetzt wird, kommt es zunehmend zu erheblichen Sach-, Vermögens- oder Personenschäden aufgrund von Übersetzungsfehlern. Wie soll man jedoch nachweisen, dass der Schaden durch solche entstand? Durch ein entsprechendes Gutachten können Sie belegen, dass der Schadensverursacher keine einwandfreie Übersetzung verwendet und dadurch seine Sorgfaltspflichten verletzt hat.

Sie befinden sich in einem Rechtsstreit, bei dem Übersetzungsfehler in deutscher, englischer oder polnischer Sprache eine Rolle spielen? Dann brauchen Sie ein Gutachten von einem Sprachjuristen oder sachverständigen Fachübersetzer, das Sie als Beweismittel verwenden können.

 

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  • Beglaubigte Übersetzungen mit qualifizierter elektronischer Signatur

    Eine beglaubigte (bestätigte) Übersetzung in physischer Form muss zwingend mit Unterschrift und Siegel des ermächtigten Urkundenübersetzers versehen werden. Seit einigen Jahren stellt die qualifizierte elektronische Signatur eine rechtsgültige Alternative zur „klassischen“ Beglaubigung auf Papier dar.

  • Was haben Urkundenübersetzer und Notare gemeinsam?

    Die primäre Aufgabe eines Ermächtigten Urkundenübersetzers besteht darin, beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen von Schriftstücken für amtliche und gerichtliche Zwecke zu erstellen. Solche Übersetzungen werden ähnlich wie notarielle Urkunden mit Bescheinigungsvermerk, Siegel und Unterschrift versehen.

  • Dolmetscher beim Immobilienkauf

    Immobilien in Deutschland werden immer häufiger von ausländischen Käufern erworben. Sobald der Notartermin oder das Beratungsgespräch bei der Bank naht, wird es kritisch: Alle Inhalte müssen verstanden werden, was an der Sprachbarriere scheitern kann. Sie brauchen in diesem Fall einen professionellen Dolmetscher, der die entsprechende Qualifikation und Fachkenntnis mitbringt. Bei englisch- und polnischsprachigen Käufern sind Sie bei mir richtig!