Was haben Urkundenübersetzer und Notare gemeinsam?

Die primäre Aufgabe eines Ermächtigten Urkundenübersetzers besteht darin, beglaubigte bzw. bestätigte Übersetzungen von Schriftstücken für amtliche und gerichtliche Zwecke zu erstellen. Solche Übersetzungen werden ähnlich wie notarielle Urkunden mit Bescheinigungsvermerk, Siegel und Unterschrift versehen.

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Dolmetscher beim Immobilienkauf

Immobilien in Deutschland werden immer häufiger von ausländischen Käufern erworben. Sobald der Notartermin oder das Beratungsgespräch bei der Bank naht, wird es kritisch: Alle Inhalte müssen verstanden werden, was an der Sprachbarriere scheitern kann. Sie brauchen in diesem Fall einen professionellen Dolmetscher, der die entsprechende Qualifikation und Fachkenntnis mitbringt. Bei englisch- und polnischsprachigen Käufern sind Sie bei mir richtig!

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Wie bringt man einen guten Scan zustande?

Der Versand von Dokumenten, von denen eine Übersetzung benötigt wird, auf elektronischem Weg, etwa per E-Mail, ist heutzutage eine gerne genutzte Alternative zum Postverkehr oder persönlicher Überreichung im Übersetzungsbüro. Dazu benötigt man allerdings einen Scan des Originaldokuments, was in der Praxis nicht immer so einfach und offensichtlich ist, wie es auf den ersten Blick wirkt.

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Was ist der Unterschied zwischen Original, Ausfertigung, Abschrift und Kopie?

Jeder von uns bekommt es in seinem Leben früher oder später mit diversen Behörden zu tun und bemerkt schnell, wie umfangreich und kompliziert der Urkundenverkehr und die damit verbundene Bürokratie sein können. Immer muss man sich um „irgendwelche Unterlagen“ kümmern, die man von einer Behörde beschaffen oder bei ihr vorlegen muss. Dabei ist Dokument nicht gleich Dokument, denn es gibt unterschiedliche Rechtsformen!

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Dolmetscherkosten beim Gericht

Für ein Strafverfahren, bei dem der Angeklagte der deutschen Sprache nicht oder nicht ausreichend mächtig ist, muss gemäß Art. 6 Abs. 3 e) der Europäischen Menschenrechtskonvention ein Dolmetscher für die Muttersprache des Angeklagten hinzugezogen werden. Die Dolmetschleistung, die für alle am Prozess beteiligten Parteien von wesentlicher Bedeutung ist, fällt nicht dem Angeklagten zur Last, sondern wird von der Staatskasse getragen. Somit muss der Angeklagte keine Kosten aufgrund seiner fehlenden Sprachkenntnisse fürchten!

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