Adam Galamaga, M. A.

Staatlich geprüfter und allgemein ermächtigter Übersetzer für Deutsch, Englisch und Polnisch
— § Landgericht Frankfurt am Main / Oberlandesgericht Koblenz —

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich stehe Ihnen als staatlich geprüfter Übersetzer für die deutsche, englische und polnische Sprache zur Verfügung. In meiner Eigenschaft als Urkundenübersetzer biete ich Ihnen die beglaubigte Übersetzung Ihrer Dokumente an, die von allen öffentlichen Einrichtungen der Bundesrepublik Deutschland anerkannt wird. Als Gerichts- und Verhandlungsdolmetscher helfe ich Ihnen bei behördlichen und geschäftlichen Terminen. Zu meinen Tätigkeitsschwerpunkten gehört außerdem die Fachübersetzung (mit oder ohne Anwendung von CAT-Tools), vor allem im Bereich juristische Fachübersetzung und Marketingübersetzung.

Lektorat Ihrer Texte, Literaturübersetzung sowie Sprachberatung bei Bewerbungen sind weitere Dienstleistungen von mir, über die Sie sich auf meiner Internetseite schnell informieren können.

Ob über Festnetz, E-Mail oder Kontaktformular, zögern Sie nicht, Kontakt mit mir aufzunehmen. Sie finden mein Büro in der Nähe des Hauptbahnhofs Mainz. Ich freue mich, Ihr Anliegen professionell und zeitnah zu bearbeiten.

Flaggen Dreieck

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Hinweis: aktuell werden keine neuen Aufträge angenommen

beglaubigte und staatlich anerkannte Übersetzung

präzise und rechtssicher

mit Versicherungsschutz

DSGVO-konform

inklusive kostenloser Beratung

auf Wunsch mit digitaler Beglaubigung (QES) und Legalisation/Apostille

Blog

  • Wird eine beglaubigte Übersetzung aus Deutschland im Ausland anerkannt?

    Ich übersetze seit Jahren regelmäßig Dokumente ins Englische und Polnische und versehe sie mit Beglaubigungsvermerken unter Berufung auf meine allgemeine Ermächtigung beim Landgericht Frankfurt. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass eine von mir erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland nicht anerkannt worden wäre.

  • Erbausschlagung in Polen – was muss übersetzt werden?

    Eine Erbschaft kann negative Folgen mit sich bringen. Beispielsweise sind nur Schulden zu erben oder eine zu erbende Immobilie unterliegt dem Denkmalschutz, was hohe Kosten nach sich zieht. In solchen Fällen ist es möglich, das Erbe auszuschlagen. Wie funktioniert eine Ausschlagung, wenn das Erbe aus Polen kommt, der Erbe aber in Deutschland lebt? An wen kann und muss man sich wenden und wie verläuft die Kommunikation mit dem polnischen Gericht, wenn man der Sprache nicht mächtig ist?

  • Was ist eigentlich Schengen? – Eine kleine Reise durch Europa

    Sehr oft hört man das Wort „Schengen“. Meistens geht es dabei jedoch nicht um das kleine Winzerdorf an der luxemburgischen Mosel, sondern vielmehr um den Schengen-Raum oder das dazugehörige Schengen-Abkommen.