Der Europäische Betriebsrat (ERB)

Der Europäische Betriebsrat (EBR) ist eine Arbeitnehmervertretung der innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums agierenden Unternehmen. Die Zuständigkeit des ERB beschränkt sich auf Entscheidungen, die Auswirkungen auf die Arbeitnehmer des Unternehmens bzw. der Unternehmensgruppe haben. Der EBR hat ein Recht auf Information und Anhörung durch die Leitung der betroffenen Unternehmen. Da es sich hier um ein internationales Organ handelt, welches mit jedem im EU-Raum international agierendem Unternehmen in Kontakt treten kann, werden zu den Sitzungen, neben Sachverständigen, auch Dolmetscher geladen. Dieser Aspekt wurde konkret im Gesetz über Europäische Betriebsräte (Europäische Betriebsräte-Gesetz - EBRG) § 16 Kosten und Sachaufwand festgehalten und besagt:

(1) Die durch die Bildung und Tätigkeit des besonderen Verhandlungsgremiums entstehenden Kosten trägt die zentrale Leitung. Werden Sachverständige nach § 13 Absatz 4 hinzugezogen, beschränkt sich die Kostentragungspflicht auf einen Sachverständigen. Die zentrale Leitung hat für die Sitzungen in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Dolmetscher und Büropersonal zur Verfügung zu stellen sowie die erforderlichen Reise- und Aufenthaltskosten der Mitglieder des besonderen Verhandlungsgremiums zu tragen.

Die Unternehmensleitung ist für die Begleichung der durch Sachverständigen- und Dolmetschereinsätze entstandenen Kosten zuständig. Für die vom EBR vertretenen Arbeitnehmer fallen keine Kosten an.

Steigendes Bedürfnis durch Internationalisierung

Die Rolle und Bedeutung des EBR steigt mit der immer weiter zunehmenden Internationalisierung. Wachsende Unternehmen haben nur einen begrenzten Raum an Ausdehnungsmöglichkeiten im eigenen Land und suchen daher den Weg in andere Länder. Dies ist meistens der Anfang einer fortführenden Expansion, da neue Geschäftskontakte wiederum weitere Verbindungen zu Unternehmen auf dem internationalen Markt knüpfen. Damit diese Entwicklung möglichst problemfrei abläuft, muss eine freie, mehrsprachige Kommunikation gewährleistet sein. Von Jahr zu Jahr sprechen immer mehr Menschen in mehreren Sprachen, allerdings heißt das nicht, dass sie jegliche Form von mehrsprachiger Kommunikation abdecken können. Vor allem in rechtlichen Fällen sollte daher immer ein fachkundiger Übersetzer bzw. Dolmetscher herangezogen werden, der sowohl sprachliche als auch rechtliche Kompetenzen besitzt. Genau wie bei den Sitzungen des EBR, ist dies auch an anderen Stellen, an denen mehrsprachige Kommunikation im Vordergrund steht, eine Erleichterung und Zeitersparnis für alle Beteiligten.