Dolmetschen beim Standesamt

Bei einer Eheschließung sind viele rechtliche und organisatorische Fragen zu klären, sodass der Termin beim Standesamt zu einer echten Herausforderung werden kann, sollte einer der Ehepartner der deutschen Sprache nicht mächtig sein. In solchen Fällen ist es hilfreich (oft sogar rechtlich erforderlich), einen fachkundigen Dolmetscher zu Hilfe zu holen. Hierfür stehe ich Ihnen mit meinen Sprach- und Fachkenntnissen als staatlich geprüfter und beeidigter Dolmetscher zur Verfügung.

Egal, ob Sie einen Dolmetscher für den Vorbesprechungstermin oder für die Zeremonie selbst benötigen, durch meine vielen Einsätze in zahlreichen Standesämtern im Rhein-Main-Gebiet bin ich Ihr kompetenter Partner, der die amtlichen Abläufe kennt und die standesamtliche Terminologie in den Sprachen Deutsch, Englisch und Polnisch bestens beherrscht.

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Reibungslose Kommunikation

Ich sorge nicht nur für einwandfreie Verdolmetschung, sondern helfe dabei, kulturbedingte Missverständnisse zu vermeiden, damit eine ganzheitliche Verständigung gelingt.

Beratung inklusive

In den mehr als 15 Jahren meiner Berufstätigkeit durfte ich bei zahlreichen standesamtlichen Terminen mitwirken. Ich kann Ihnen daher organisatorische und praktische Hinweise zum Ablauf der Eheschließung und zum amtlichen Prozedere geben.

Alles aus einer Hand

Sie benötigen nicht nur einen Dolmetscher, sondern auch beglaubigte Übersetzungen von Urkunden? Bei mir bekommen Sie alles aus einer Hand zu fairen Konditionen!

Garantierte Rechtssicherheit

Ich unterzeichne die Niederschrift über die Eheschließung als neutraler Dolmetscher mit, sodass die Rechtsgültigkeit der Ehe unter Verweis auf mangelnde Sprachkenntnis einer Partei oder mögliche Befangenheit des Dolmetschers nicht angefochten werden kann.

Professionelles Auftreten

Anzug und Krawatte dürfen bei einer Trauung in der Regel nicht fehlen. Sollten Sie besondere Vorstellungen zum Dresscode haben, teilen Sie mir dies gerne mit.

Garantierter Datenschutz

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung zur Vertraulichkeit als beeidigter Dolmetscher darf ich Daten und Inhalte, von denen ich Kenntnis genommen habe, niemandem herausgeben.

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