Welche Dokumente müssen in beglaubigter Form übersetzt werden?

Offizielle Dokumente, die im internationalen Rechtsverkehr und Urkundenwesen Verwendung finden, müssen in die Amtssprache übertragen und mit Unterschrift, Stempel und Beglaubigungsvermerk des Urkundenübersetzers bescheinigt werden, damit sie rechtswirksam werden.

Beglaubigte Übersetzungen werden unter anderem in folgenden Situationen benötigt:

  • Firmengründungen mit internationalem Bezug
  • Zulassungsverfahren für ausländische Produkte
  • Zivil- und Strafsachen mit internationalen Parteien
  • grenzüberschreitende Erbfälle
  • Anerkennung von ausländischen Bildungs- und Arbeitsnachweisen
  • Personenstandsurkunden, Meldewesen, Staatsangehörigkeitsangelegenheiten
  • Nachweise über ausländische Versicherungen
  • Bescheinigungen über im Ausland entstandene Kosten zur Vorlage bei deutschen Kostenträgern
  • Umschreibung ausländischer Führerscheine

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DSGVO-konform

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Blog

  • Wird eine beglaubigte Übersetzung aus Deutschland im Ausland anerkannt?

    Ich übersetze seit Jahren regelmäßig Dokumente ins Englische und Polnische und versehe sie mit Beglaubigungsvermerken unter Berufung auf meine allgemeine Ermächtigung beim Landgericht Frankfurt. Ich habe noch nie von einem Fall gehört, dass eine von mir erstellte beglaubigte Übersetzung im Ausland nicht anerkannt worden wäre.

  • Der Weg zum Übersetzer oder Dolmetscher

    Wenn Sie ein sprachliches Talent aufweisen und Interesse am Übersetzen (dem Transferieren eines geschriebenen Textes in eine andere Sprache) oder am Dolmetschen (dem Übertragen des gesprochenen Wortes) haben, dann könnten Sie über die Berufe Übersetzer und/oder Dolmetscher nachdenken.

  • Hinweise zur Datenschutz-Grundverordnung

    Seit dem 25. Mai 2018 gilt in der Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung, die die Verarbeitung von personenbezogenen Daten (z. B. Name, Wohnort, Steuernummer, Religionszugehörigkeit etc.) von natürlichen Personen regelt. Die Unternehmen müssen ein Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten führen, Verträge mit Auftragsdatenverarbeitern (z. B. Subunternehmen) abschließen, die den Umgang mit personenbezogenen Daten regeln, sowie ihre Kunden um eine Einwilligung zur Verarbeitung dieser Daten bitten. Zudem müssen so genannte technische und organisatorische Maßnahmen für die Datensicherheit getroffen werden.